Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 91

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Ich begrüße die Klärung dieser lange umstrittenen Titelfrage auch deshalb, weil dies die Chance eröffnet, in Krems eine Business School von internationalem Rang zu etablieren und dort inländische wie ausländische Führungskräfte auszubilden. – Dies umso mehr, als das MBA-Programm auf die Probleme des mitteleuropäischen Raumes und auf die klein- und mittelbetriebliche Struktur der österreichischen Wirtschaft ausgerichtet ist. (Präsident Dr. Schambeck übernimmt den Vorsitz.)

Lassen Sie mich nun abschließend meinen Gesamteindruck vom vorliegenden Gesetzeswerk kurz zusammenfassen: Ungeachtet der voll anzuerkennenden, guten Absichten und zum Teil durchaus weiterführenden Lösungsansätze muß ich leider das Resümee ziehen, daß mit dem Universitäts-Studiengesetz 1997, das weit davon entfernt ist, ein Jahrhundertgesetz zu sein, in der endlosen Geschichte der österreichischen Hochschul- und Studienreform die Chance zu einer grundlegenden und zukunftsweisenden Erneuerung leider vergeben wurde. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.54

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Ich erteile es ihm.

14.54

Bundesrat Mag. Karl Wilfing (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Geschätzte Damen und Herren! Als Rudolf der Vierte 1365 seine Alma Mater gründete, war dies wohl für die heutige Zeit und in ihrer Kontinuität die wichtigste Schöpfung des Mittelalters, die bis heute währt, nämlich die Gründung der europäischen Universität.

Acht Jahrhunderte später bevölkert ein Millionenheer von Studenten die entsprechenden staatlichen Einrichtungen. Aber heute, im Zeitalter der Kommunikation und der Informationsrevolution, ist Wissen weltweit auf Knopfdruck verfügbar. Deshalb war es notwendig, daß wir mit dem Universitäts-Studiengesetz den Studenten flexibler und praxisnäher die entsprechenden Voraussetzungen für ein Studium anbieten.

Die vom damaligen ÖVP-Wissenschaftsminister Erhard Busek eingeleitete Universitätsreform findet nun mit diesem Universitäts-Studiengesetz ihren Abschluß und nach meiner Ansicht – im Gegensatz zur Meinung meines Vorredners – auch ihren Höhepunkt, und zwar deshalb, weil viele offene Fragen der letzten Jahre, die von den Professoren, vom Mittelbau und von den Studenten diskutiert worden sind, nun endlich zu einem Abschluß und, wie ich meine, zu einem guten Abschluß kommen. Es gibt endlich mehr Autonomie für die Universitäten und damit endlich eine echte Eigenverantwortung für die Studienpläne.

In der Vergangenheit wurde zu Recht sowohl von den Professoren wie von den Studierenden beklagt, daß zu geringe Möglichkeiten für die Studienkommissionen zur Gestaltung des Studienplanes und der Prüfungsordnung gegeben sind. Mit diesem Universitäts-Studiengesetz wird der Satz aus dem Staatsgrundgesetz "Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei", welcher auch im Neuen Institutsgebäude, wo ich studiert habe, vermerkt ist, Wahrheit.

Die Studienkommissionen, die mit Professoren, Mittelbau und Studierenden drittelparitätisch zusammengesetzt sind, haben nun endlich Mitbestimmungsmöglichkeiten, haben endlich demokratischen Einfluß darauf, wie ihr Studium gestaltet wird und welche Inhalte ihr Studium haben soll.

Darüber hinaus wird es nun Möglichkeiten geben, Schwerpunktbildungen nach Standorten vorzunehmen. Es wird auf diese Weise die Möglichkeit geschaffen, rasch und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren zu können, und es wird mit Sicherheit auch zu einem Wettbewerb um das bessere Studienprofil und um den besseren Studienplan zwischen den verschiedenen Hochschulstandorten kommen. Ich wünsche mir diesen Wettbewerb, und ich wünsche mir einen gewissen Grad an Individualisierung, weil so die verschiedenen Chancen entsprechend ausgenützt werden können.


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