Weiters kommt es mit diesem Universitäts-Studiengesetz zu einer Vereinfachung und zu einer Deregulierung. Wenn wir uns vor Augen halten, daß mit diesem einen Gesetz, das knapp 50 Seiten hat, zwölf Gesetze, 118 Studienordnungen, 349 Studienpläne und damit mehr als 5 000 Seiten Bundesgesetzblätter aufgehoben werden, dann sagt das alles über die Vereinfachung der Administration und der Neuordnung der Entscheidungs- und Verwaltungsabläufe aus.
Drittens – das ist ebenfalls gerade für die Wissenschaft und auch für andere Verwaltungsbereiche eine Vorbildwirkung – ist bewußt darauf geachtet worden, daß der Text dieses neuen Gesetzes verständlich und lesbar gestaltet wird. Man kann nur hoffen, daß dieser Grundsatz auch in Zukunft für andere Gesetze Gültigkeit haben wird.
Als vorletzten Punkt, den ich sehr begrüße, möchte ich erwähnen, daß in Hinkunft Stellungnahmen außeruniversitärer Bildungseinrichtungen des Bundes, der Länder, der gesetzlichen Interessenvertretungen, der Gewerkschaft und der Industrie zu den jeweiligen Studienrichtungen einzuholen sind und es daher endlich zu einem Dialog zwischen den gesellschaftlich relevanten Institutionen außerhalb der Uni und der Uni kommen wird. Das heißt, daß sich die Universitäten aus dem Elfenbeinturm – in dieser Position hat man sie oft gesehen – herauslösen, daß sie ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im Sinne des Zuhörens wahrnehmen, indem sie gute Ratschläge seitens der Wirtschaft und der Gesellschaft erhalten und im Dialog gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden.
Fünftens bringt das Gesetz endlich eine Orientierungsphase und eine Studieneingangsphase. Darauf hat die ÖVP bei den Vorverhandlungen bestanden, weil wir wollen, daß die Studierenden zu Beginn ihres Studiums über die charakteristischen Inhalte und die besonderen Fähigkeiten, die man für ein bestimmtes Studium braucht, frühzeitig informiert werden und sich daher auch hinsichtlich des weiteren Studiums ganz klar orientieren können. Das hat nichts mit Knockout-Prüfungen zu tun, sondern mit Selbstüberprüfung der eigenen Interessen durch die Studierenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Zeit stellen Wissenschaft und Bildung, Aus- und Weiterbildung eine wesentliche Voraussetzung dar, und wer in den entstehenden Wissensmärkten bestehen will, braucht dazu nicht nur die besten Studienbedingungen, sondern auch die Zeichen und Symbole einer zukunftsweisenden Kompetenz. Ein Master's Degree in Recht, Politik, Wirtschaft oder Kultur bestätigt jene Internationalität, welche talentierte Österreicher benötigen, um in multinationalen Unternehmungen Karrieren zu machen, um im Export erfolgreich zu sein und Gesprächspartner in der gesamten Welt zu finden. Der MBA-Titel, der jährlich weltweit über 150 000mal vergeben wird, ist ein solches weltweit anerkanntes Gütesiegel, ein Türöffner zu den Chefetagen. Mit diesem Universitäts-Studiengesetz wird die Verleihung dieses MBA-Titels endlich auch für Österreich realisiert und werden die Voraussetzungen dafür geschaffen. Es erhalten damit auch Pionierleistungen, die gerade im Zusammenhang mit der Donau-Universität in Krems seitens des Bundeslandes Niederösterreich erbracht wurden, den entsprechenden Stellenwert.
Wir haben gerade bei der Donau-Universität in Krems nicht nur ein visionäres Curriculum für die Aus- und Weiterbildung unseres Führungskräftenachwuchses, sondern haben auch eine hohe internationale Wertschätzung und schon erreicht, daß mehr als die Hälfte der bisher 84 Absolventen in den ersten fünf Lehrgängen den Sprung in weltweite Unternehmungen geschafft hat und dort tätig ist. Ich glaube, daß es sehr wichtig war, daß dieser akademische Grad eines masters of business-administration ermöglicht wird und daß auch erreicht werden konnte, daß dieser neugeschaffene akademische Grad an frühere Absolventen verliehen werden kann, denn somit ist Gerechtigkeit gegeben.
Aus all den genannten Gründen wird die ÖVP diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.01
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