Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 107

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Der Beitritt zu dem gemischten Abkommen ist aufgrund des Beitritts zur Europäischen Union für Österreich verpflichtend, aber aus Umweltinteressen auch höchst brisant und interessant für uns, gerade betreffend die Regenwälder. Die im Übereinkommen festgeschriebene nachhaltige Nutzung bis zum Jahre 2000 ist für Europa insgesamt von enormer Bedeutung.

Inwieweit sich die betroffenen Länder an dieses nachhaltige Bewirtschaftungssystem halten, können wir nicht beeinflussen, weil es keine Sanktionen geben kann. Würde es uns gelingen, die Aufklärung in diesen Ländern soweit voranzutreiben, daß dort eine ähnliche Bewirtschaftung betrieben wird, wie sie in Österreich eigentlich Normalität ist, dann wären auch die aufgewendeten Budgetmittel zu rechtfertigen. Eine Verpflichtung zu dieser Bewirtschaftung gibt es jedoch, wie gesagt, nicht.

Die Vorhaben der damaligen Bundesministerin Flemming, die 1983 glaubte, in dieser Tropenholzproblematik dem Rest der Welt erklären zu können, was Tropenholz und nachhaltige Bewirtschaftung bedeute, waren, wie wir wissen, ein Flop. Ich hoffe, daß das jetzige Übereinkommen nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch Umsetzungen in die Wirklichkeit erfolgen werden. In diesem Sinne wird auch die freiheitliche Fraktion diesem Übereinkommen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.03

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H. (551 und 635/NR sowie 5416/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 19. März 1997 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen samt Anlagen (568 und 636/NR sowie 5417/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen Gesellschaft m.b.H. und

eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen samt Anlagen.


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