Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 127

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 bis 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte,

ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte,

ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte,

ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte und

ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere Afrika samt Anlagen und Erklärung.

Die Berichterstattung über die Punkte 23 bis 27 hat Herr Bundesrat Peter Rieser übernommen. Ich bitte ihn um die Berichte.

Berichterstatter Peter Rieser: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Berichte des Außenpolitischen Ausschusses sind Ihnen schriftlich zugegangen.

Zu den Tagesordnungspunkten 23, 24, 25 und 26 stellt der Außenpolitische Ausschuß nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht zum Tagesordnungspunkt 27 über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere Afrika samt Anlagen und Erklärung ist Ihnen schriftlich zugegangen.

Der Außenpolitische Ausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 8. April 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, 1. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.

17.30

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beziehe mich auf einen einzigen Punkt, nämlich den Punkt 27, den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika samt Anlagen und Erklärung.


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