Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 130

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auch dadurch aus, daß es – unter Anführungszeichen – ein "demokratischer Staat ohne Opposition" ist. So wird es bezeichnet.

Aserbaidschan hat das Problem, sehr stark muselmanisch geprägt und turksprachig zu sein. Es grenzt nur an das Kaspische Meer und hat das angesprochene Problem mit den armenischen Minderheiten, welche es nicht ermöglichen, daß seine Erdölprodukte über georgisches Gebiet ans Schwarze Meer an den Hafen geliefert werden.

Georgien hat derzeit den Präsidenten Schewardnadse. Schewardnadse kommt der Vorzug zugute, als Außenminister der Sowjetunion tätig gewesen zu sein und zur Auflösung der Sowjetunion beigetragen zu haben. Zu seiner sowjetischen Zeit war er ursprünglich auch Polizeichef und politischer Chef in Georgien. Er ist ein machtbewußter Mensch, lehnt Alkohol, aber nicht Frauen ab. Ich glaube, er wird Erfolg haben, denn seine stabile Währung ist für alle anderen Staaten in diesem Bereich beispielgebend.

Wenn wir zusammenfassend diese Region ansehen, können wir feststellen, daß sie zugleich eine Zukunftsregion und eine Sorgenregion ist. Sie ist Zukunftsregion, weil sie aufgrund ihrer Erdölschätze für uns alle zum Nutzen sein kann, und für sich eine Sorgenregion, weil in ihrer Entwicklung auf demokratischem und marktwirtschaftlichem Gebiet der Standard, den man in diesen Ländern gerne hätte, noch nicht erreicht ist und Anlaß zur Sorge besteht, ob nicht Rückfälle in ehemals vergangene Zeiten zu gewärtigen sind. Es wird vieler Anstrengungen bedürfen, um auf bilateraler und multilateraler Ebene diesen Staaten das zu geben, was sie brauchen: eine Zukunftsvision. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.38

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen


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