Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 131

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Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 20. März 1997 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere Afrika samt Anlagen und Erklärung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

28. Punkt

Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 28. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Vom Bundesrat sind drei Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Es liegt mir jeweils ein Wahlvorschlag vor.

Als Ersatzmitglieder wurden die Bundesräte Ing. Johann Penz, Johanna Schicker und Dr. Susanne Riess-Passer für die Parlamentarische Versammlung des Europarates vorgeschlagen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Falls sich dagegen kein Einwand erhebt, werde ich gemäß § 56 der Geschäftsordnung die Wahl unter einem und durch Handzeichen vornehmen lassen. – Einwand wird nicht erhoben.


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