Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 100

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mentiert er sehr offen und glaubwürdig, seine Äußerungen sind transparent, und er nennt die Dinge beim Namen. Deshalb verdient er in dieser schwierigen Situation Vertrauen.

Mit Rasterfahndung und Lauschangriff begeben wir uns sicherlich auf eine gewisse Gratwanderung. Wir betreten den Bereich der Grundrechte, der Freiheitsrechte des Menschen, die verfassungsmäßig gewährleistet sind. Wenn es aber notwendig ist, sollte man den Einsatz dieser Methoden maßvoll erlauben. Mit "maßvoll" meine ich, daß sie in erster Linie zur OK-Aufklärung eingesetzt werden sollten. Ich könnte mir auch vorstellen, dafür die im Nationalrat vorgeschlagene zeitliche Beschränkung vorzusehen und detaillierte Spezifizierungen vorzunehmen. Damit könnte ich persönlich leben. Es wäre wichtig, die Maßnahmen der Öffentlichkeit, dem Mann auf der Straße genau zu erklären. Unter diesen Umständen – davon bin ich überzeugt – könnten wir das Vertrauen der Bevölkerung für diese zweifellos einschneidenden Maßnahmen bekommen.

Meine Damen und Herren! Das Vertrauen des Bürgers in die Justiz, die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, der Schutz vor Verbrechen, die Sicherheit von Leib und Leben – das sind die wichtigsten Grundlagen eines Rechtsstaates. Ich bin davon überzeugt, daß wir uns in gemeinsamem Bemühen diesen Rechtsstaat erhalten können, der uns immer noch ausgezeichnete Lebensqualität bietet. Wir brauchen nur den Vergleich mit Nachbarstaaten oder anderen Staaten, innerhalb der Union oder international, zu ziehen. Der vorliegende Sicherheitsbericht wird daher meine Zustimmung finden. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

16.44

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Hager. Ich erteile es ihm.

16.44

Bundesrat Wolfgang Hager (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben unter Beweis gestellt, daß sie sich sehr intensiv mit dem umfangreichen Sicherheitsbericht auseinandergesetzt haben. Ich werde mich daher kürzer fassen. Trotzdem werden sich vereinzelte Wiederholungen kaum vermeiden lassen.

Das menschliche Bedürfnis nach Sicherheit ist tief in uns verwurzelt. Die Diskussion geht dahin, daß man von einem Grundrecht auf Sicherheit spricht. Es wurde heute bereits mehrfach festgestellt, daß das subjektive Sicherheitsgefühl des einzelnen schwächer ausgeprägt ist, als es die objektive Sicherheitslage erwarten läßt. Lassen Sie mich das anhand eines Kapitels des Sicherheitsberichtes darstellen, nämlich des Kapitels über Verbrechen gegen Leib und Leben.

Der prozentuelle Anteil der Verbrechen gegen Leib und Leben an der Gesamtkriminalität beträgt im Jahr 1995 nur 0,08 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind das 402 Verbrechen, wovon 168 Fälle in die Kategorie Mord fallen, die Kategorie des schwersten strafbaren Verbrechens. Das ist ein Rückgang auf den niedrigsten Wert im fünfjährigen Beobachtungszeitraum.

Der Mensch neigt dazu, die Dinge selektiv wahrzunehmen. Das heißt, wir registrieren in der ungeheuren Informationsflut bewußt nur jene Dinge, die uns besonders interessieren und bewegen. Bewegt werden wir unter anderem von Ängsten, die uns nachhaltig beeinflussen. Es müssen sich nur mehrere Morde ereignen, die durch besondere Grausamkeit hervorstechen und nicht sehr rasch aufgeklärt werden, und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sinkt enorm. Genau dort haken diejenigen ein, die diese Ängste schüren wollen, obwohl sich die objektive Sicherheitslage Österreichs ganz anders darstellt. Unser Land ist auch heute noch eines der sichersten Länder der Welt. Dieser Sicherheitsbericht der Bundesregierung beweist das ganz klar.

Zum Beispiel sind die Verbrechen gegen Leib und Leben durchwegs zurückgegangen, und die Aufklärungsquote beträgt zum Beispiel bei Mord 95 Prozent. Gesamt gesehen bedeutet diese hohe Aufklärungsquote, daß 1995 nur 24 Fälle von Verbrechen gegen Leib und Leben nicht geklärt werden konnten. Dabei ist überdies zu berücksichtigen, daß eine spätere Aufklärung nicht ausgeschlossen ist.


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