Bundesrat Stenographisches Protokoll 627. Sitzung / Seite 105

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Bundesminister für Inneres, wohl aber medial erhobene Kritik wegen Verzögerung der Einvernahme des Ing. P. durch den Untersuchungsrichter ist – um es nach meinen Aussagen in der Öffentlichkeit auch vor dem Bundesrat zu wiederholen – unbegründet.

Nach der vom Staatsanwalt – einen Tag nach Einlangen des Ersuchens der Sicherheitsbehörde – am 22. April beantragten und am 13. Mai durchgeführten Hausdurchsuchung langte der Bericht der EBT über erste Teilergebnisse am Donnerstag, dem 22. Mai, beim Staatsanwalt ein. Dieser stellte schon Freitag, dem 23. Mai, am Nachmittag beim Untersuchungsrichter Anträge auf Zeugeneinvernahmen und auf verantwortliche Abhörung des Verdächtigen.

Der Untersuchungsrichter hat nach sofortigem – es war immerhin Freitag nachmittag! – Studium des außerordentlich umfangreichen Aktes schon am Montag, dem 26. Mai, seine Verfügungen getroffen. Die Ladung der Zeugen erfolgte telefonisch einvernehmlich für Freitag, den 30., Donnerstag war Feiertag. Die Ladung des Verdächtigungen erfolgte formell für Donnerstag, den 5. 6., also für heute. Einer der Zeugen entschuldigte sich am 30. Mai und wurde einvernehmlich am Dienstag, dem 3. Juni, einvernommen. Mit dem am Montag, den 2., bei Gericht vorsprechenden Verdächtigen wurde ein vorgezogener Vernehmungstermin für den 4. 6., also für gestern, vereinbart.

Diese Vorgangsweise, zunächst die Zeugen und erst dann den Verdächtigen einzuvernehmen, wurde vom Untersuchungsrichter durchaus bewußt gewählt, weil er so die Gelegenheit hatte, Unterlagen und Argumente für Vorhaltungen gegen die zu erwartende Verantwortung des Verdächtigen zu sammeln. Seriöse Justizarbeit erfordert es eben, nicht wegen öffentlicher Zurufe rasch irgend etwas, sondern wohlüberlegt möglichst das Richtige zu tun. Am 28., also Freitag voriger Woche, ist das Gutachten des kriminaltechnischen Dienstes des Bundesministeriums für Inneres über die vermutliche Autoreneigenschaft des Ingenieur P. hinsichtlich der bewußten beiden Bekennerschreiben eingelangt.

Im Zuge der gestrigen Einvernahme des Verdächtigen wurde über den Antrag des Staatsanwaltes, wegen Verdachts auf Landzwang und gefährlicher Drohung Untersuchungshaft zu verhängen, noch nicht entschieden, aber im Hinblick auf die heute fortzuführende Vernehmung vorläufig Verwahrungshaft verhängt. Meines Wissens ist die Vernehmung derzeit noch nicht abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit meiner Wortmeldung vor dem Bundesrat zum Anlaß nehmen, bei allem Anerkennen, daß natürlich auch die Justiz und die für sie Handelnden sich öffentlicher Kritik stellen müssen, wenn sie sachlich begründet ist und fair vorgebracht wird, doch den Appell an alle in diesem Staat für die öffentliche Meinungsbildung Verantwortlichen richten, in unserer Zeit, in der die Bevölkerung ohnehin weitreichend verunsichert ist und den staatlichen Institutionen Skepsis und Mißtrauen entgegenbringt, die Justiz nicht unbegründet und in einer Weise in die öffentliche Diskussion und Auseinandersetzung zu bringen, die geeignet wäre, das für ihre Autorität und ihr Wirken unabdingbare Vertrauen der Bevölkerung zu mindern und sie hinsichtlich ihrer Funktion als anerkannte Säule unseres demokratischen Rechtsstaates und als wichtiger Stabilisator unseres Gemeinwesens zu schwächen. – Ich habe mir erlaubt, diesen Appell auch hier vorzubringen.

Meine Damen und Herren! Die Justiz wird auch weiterhin, wie bisher, ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit leisten: durch eine rationale Strafrechts- und Strafvollzugspolitik im Dienste wirksamer Bekämpfung der Kriminalität, durch verbesserten Opferschutz, durch nachhaltige Versuche zur Resozialisierung der Straftäter und nicht zuletzt durch Wahrung und Beachtung grundrechtlicher Garantien, ohne die ein freiheitlich und demokratisch verfaßtes Gemeinwesen nicht denkbar ist. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile es ihm.


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