Bundesrat Stenographisches Protokoll 630. Sitzung / Seite 29

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man sich Maßnahmen zu überlegen haben, wie dies im Zuge der Gleichbehandlung hintangehalten werden kann. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Welche Maßnahmen dabei zur Verfügung stehen, möchte ich nur informativ aufzählen. Es wird Sache des Frauenministeriums sein, konkrete Vorschläge dazu zu machen, aber ich könnte mir zum Beispiel durchaus eine Bevorzugung bei Anboten für frauenfreundliche Betriebe vorstellen. Das ist meine persönliche Meinung, die sich nicht unbedingt mit der Meinung der Frau Bundesministerin decken muß. Ich ersuche Sie, die konkreten Vorschläge dazu ebenfalls bei der Frau Bundesministerin zu erfragen. Ich werde Ihre Frage diesbezüglich weiterleiten, und sie wird sie sicherlich mit konkreten Vorstellungen beantworten.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Die Fragestunde ist damit beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich teile Ihnen mit, daß 38 Anfragebeantwortungen eingelangt sind, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend eine Ministervertretung, die den heutigen Tag betrifft.

Ich ersuche die Schriftführung um die Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger: "Der Herr Bundespräsident hat am 26. September 1997, Zl. 300.100/136-BEV/97, folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer innerhalb des Zeitraumes vom 27. bis 30. September den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek und vom 1. bis 4. Oktober 1997 die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich, mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung dieses Schreibens.

Die eingelangten Berichte über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1996 (Grüner Bericht 1996) (III-165 der Beilagen) und über Maßnahmen für Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1998 gemäß § 9 Abs. 2 LWG (III-166 der Beilagen) hat der Herr Präsident dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft, den Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 1996 (III-168 der Beilagen) dem Wirtschaftsausschuß und den 13. Sportbericht 1996 (III-167 der Beilagen) sowie den Bericht der Volksanwaltschaft 1996 (III-169 der Beilagen) dem Ausschuß für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen.

Ich weise darauf hin, daß bei der Beratung über den Bericht der Volksanwaltschaft 1996 das Bundes-Verfassungsgesetz unmittelbar angewendet werden wird, da die Rechte der Mitglieder der Volksanwaltschaft im Artikel 148d Bundes-Verfassungsgesetz für eine solche unmittelbare Anwendung ausreichend definiert sind.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.


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