Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 18

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Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Bundesrat! Darüber sind wir in Diskussion. Wir haben vor einigen Tagen ein neues Schubabkommen mit Italien unterzeichnet. Dieses neue Schubabkommen soll garantieren, daß all jene, die von Italien kommend illegal in unser Bundesgebiet einreisen, von den italienischen Behörden auch wieder zurückgenommen werden. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall, was zu großen Problemen geführt hat.

Im Rahmen der Unterzeichnung dieses Schubabkommens wurde auch vereinbart, daß es sobald wie möglich, auf jeden Fall noch in diesem Jahr, zu einem neuen Vertragswerk zur polizeilichen Kooperation kommen soll. Dabei soll gewährleistet sein, daß dieselben Bedingungen, die zwischen Österreich und Deutschland gelten, auch zwischen Österreich und Italien angewendet werden. Ich gehe davon aus, daß die Italiener unseren Vorstellungen folgen werden.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke schön, Herr Bundesminister.

Wir gelangen nunmehr zur 7. Frage an den Herrn Bundesminister für Inneres.

Ich bitte die Fragestellerin, Frau Bundesrätin Johanna Schicker, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

802/M-BR/97

Welche Maßnahmen wurden zur Integration und Reintegration von bosnischen Kriegsvertriebenen gesetzt?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Es wurden sehr viele Maßnahmen gesetzt. Ich möchte eingangs nur einmal darauf hinweisen, daß Österreich, gemessen an seiner Bevölkerungszahl und Bevölkerungsdichte, von allen Staaten Europas wahrscheinlich am meisten für die Integration beziehungsweise die Reintegration von bosnischen Kriegsflüchtlingen in Bosnien getan hat.

Wir hatten fast 95 000 bosnische Kriegsflüchtlinge im Land, davon sind mehr als 60 000 in Österreich integriert worden. Von diesen mehr als 60 000 haben über 32 000 eine Arbeitsbewilligung bekommen und sind damit in die Lage versetzt worden, ihren Familienangehörigen auch die entsprechende wirtschaftliche Absicherung zu geben. Wir haben ferner durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen rund 15 000 bosnischen Kriegsflüchtlingen die Möglichkeit gegeben, wieder in ihre Heimat zurückzukehren und dort eine neue Existenz aufzubauen.

In der Betreuung der Bund-Länder-Aktion sind derzeit noch zirka 6 200, 6 400 bosnische Kriegsflüchtlinge, die als schutzbedürftig eingestuft worden sind und die Möglichkeit haben, bis 31. Juli 1998 in Österreich zu bleiben. Bis dahin wollen wir für diese 6 200, 6 400 bosnischen Kriegsflüchtlinge – soferne sie nicht in ihre Heimat zurückkehren – eine endgültige Integrationslösung finden.

Präsident Dr. Günther Hummer: Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrätin Johanna Schicker (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Sie haben schon die Schutzbedürftigkeit angesprochen. Welche Kriterien wurden bei der Festlegung dieser Schutzbedürftigkeit angewendet? Und was stellt man sich für die Zeit nach dem Juli 1998 vor? Was wird mit diesen Menschen, die ja in erster Linie ältere und pflegebedürftige Menschen sind, geschehen? Wie wird deren Zukunft ausschauen?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Kriterien für die Schutzbedürftigkeit haben wir sehr breit definiert. Wir haben sehr bewußt versucht, allen Menschen, die in irgendeiner Form Schutz und Hilfe brauchten, diese auch zu geben.


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