Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 27

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Wir gelangen nunmehr zur 10. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Alfred Schöls, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

809/M-BR/97

Wie wird das faktische Pensionsalter durch die Pensionsreform angehoben?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Wie die Erfahrungen auch in der Vergangenheit zeigen, hängt das faktische Pensionsantrittsalter natürlich sehr stark von der Situation am Arbeitsmarkt ab. Daher knüpfen auch die jetzigen Reformmaßnahmen nicht am gesetzlichen Pensionszugangsalter an, sondern es wird versucht, verschiedenste arbeitsrechtliche und auch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen einzuleiten, damit eine Trendumkehr eintritt. Bei Akzeptanz und Greifen dieser Maßnahmen sollte es zu einem Ansteigen des De-facto-Pensionsantrittsalters kommen. Eine absolut exakte Quantifizierung ist aus meiner Sicht nicht möglich, weil es doch sehr wesentlich von den Beschäftigungsmöglichkeiten, aber auch vom Verhalten der Betroffenen, wenn ich zum Beispiel an die Gleitpension denke, abhängt.

Trotzdem bin ich überzeugt, daß wir mit den Maßnahmen, die wir jetzt im Pensionskonzept umgesetzt haben, den richtigen Weg gehen und damit das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche heranführen können.

Ich möchte aber dezidiert sagen, daß ich mich immer in der Debatte dagegen ausgesprochen habe, an den gesetzlichen Altersgrenzen etwas zu ändern. Mir ist es immer um das faktische Pensionsantrittsalter gegangen.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Ihrer Anfragebeantwortung entnehme ich, daß die in den Beratungen um die Pensionsreform genannten Zahlen, was eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters bringen würde, keine konkreten Zahlen waren, sondern eher einer Erwartungshaltung entsprochen haben.

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung einer Frage, die vorher gestellt wurde, verweisen, als ich gesagt habe, daß 0,6 Milliarden Schilling dafür vorgesehen wurden und welche der Maßnahmen berechtigen, diesen Ansatz im Budget zu treffen. Und ich verweise auf die Erläuterungen in der entsprechenden Gesetzesvorlage.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Herr Bundesrat Erhard Meier, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wie können bei der Anhebung des faktischen Pensionsalters in jenen Fällen, in denen durch schwere Krankheitsfälle ein früherer Pensionsantritt ohne persönliches Verschulden notwendig wird, die doppelten drastischen Härtefälle für den Betroffenen, durch die Krankheit und damit durch die niedrige Pension, vor allem auch in der Folge für die mitversicherten Ehegatten – es werden meistens -gattinnen sein –, verhindert oder gemildert werden?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.


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