Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 28

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Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Bundesrat! Wir haben für gerade jene Fälle, die Sie angesprochen haben, die Möglichkeit des Zuganges zur Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Invaliditätspension. Für Betroffenheiten, die nicht im Sinne der Rechtsbestimmungen für eine BU sind, gibt es auch die Möglichkeit des Zuganges zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit, für die aber schon Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich der Versicherungsdauer erfüllt sein müssen. Und ich glaube, daß wir mit diesen beiden Bestimmungen, aber auch mit dem, was wir sonst noch an Sicherungsmaßnahmen haben, doch in fast allen Fällen eine Absicherung zustande bringen können, die existenzsichernd beziehungsweise einkommenssichernd im Sinne unserer Grundsätze des Pensionsrechtes ist.

Wir haben auch dafür Sorge getragen, daß gerade bei den Berufsunfähigkeitspensionen die Option einer anderen Steigerungstabelle gegeben ist, sodaß kurze Versicherungsverläufe, die sich sehr oft bei den Berufsunfähigkeitspensionen ergeben, nicht nachteilig zu werten sind.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin. – Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Sehen Sie nicht die Gefahr, daß, im Gegensatz zum angestrebten Ziel, die Übergangsregelungen geradezu einen Anreiz dafür bieten könnten, auch freiwillig in Frühpension zu gehen, umso mehr, als dies in manchen Fällen in – meines Erachtens – gleichheitswidriger Weise zu insgesamt sogar höheren Leistungen an solche Frühpensionisten führt?

Präsident Dr. Günther Hummer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Ich glaube, die zentrale Herausforderung der politischen Diskussion ist, zu erreichen, daß Menschen gesund, freiwillig und unter geordneten Bedingungen die normalen Alterspensionsgrenzen und das normale Pensionsalter erlangen und in Anspruch nehmen. Wenn sie die Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension mit den entsprechenden Versicherungszeiten erreicht haben, dann finde ich es richtig, wenn davon auch Gebrauch gemacht wird.

Ich halte einen anderen Ansatz für unbedingt notwendig. Wir müssen mittels arbeitsmarktpolitischer, aber auch gesundheitspolitischer Maßnahmen dafür Sorge tragen, daß die Menschen nicht schon vor diesem Alter eine geminderte Arbeitsfähigkeit haben oder sogar berufsunfähig werden. Daraus folgt die starke Betonung des Arbeitnehmerschutzes in meinem Ressort, die Betonung der arbeitsmedizinischen Betreuung auf betrieblicher Ebene und darüber hinaus auch die Verstärkung der Prävention, die über den betrieblichen Bereich hinaus geht.

Auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch mittels wirtschaftspolitischer, steuerpolitischer und bildungspolitischer Maßnahmen versuchen, für möglichst viele Menschen, die Arbeit suchen, tatsächlich Beschäftigung zu finden.

Präsident Dr. Günther Hummer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gelangen nunmehr zur 11. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Johann Grillenberger, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Sehr verehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

819/M-BR/97

Welche Erfahrungen konnten aus der LKF-Anwendung in Österreich bisher bereits gewonnen werden, insbesondere welche finanziellen Auswirkungen waren aufgrund der Reform erkennbar?


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