Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 97

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Davor, am 29. 8. 1997, wurde in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Westösterreich, der das AMA-Gütesiegel trug, ausländisches Rindfleisch sichergestellt.

Vor einigen Tagen war der Direktor der AMA-Marketing in einer Vorabendsendung des österreichischen Fernsehens, in der er vor laufender Kamera behauptete, daß dort, wo das AMA-Gütezeichen angebracht ist, 100 Prozent österreichische Ware beinhaltet sind. Aufgrund eines Anrufes während der Sendung mußte er vor laufender Kamera diese Aussage wieder zurücknehmen und zugeben, daß das AMA-Gütezeichen auf nur 70 Prozent österreichischen Inhalts der Produkte abgestimmt ist.

Ich will keine weiteren Beispiele dieser Art aufzählen. Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, wie wichtig in Zeiten wie diesen Marketing auch im Bereich der agrarischen Produkte ist. Gerade deshalb glaube ich, daß wir – darum ersuche ich auch den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft – uns verstärkt um professionelles Marketing der österreichischen Agrarwirtschaft zu bemühen haben. Es kommt den Bauern, der verarbeitenden Industrie, dem Handel und auch den Konsumenten zugute. Meine Fraktion wird dieser Gesetzesänderung die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rodek. – Bitte.

15.42

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch eine Anmerkung zu den Ausführungen des Kollegen Waldhäusl. Ich verstehe Ihren heutigen Redebeitrag nicht ganz (Bundesrat Waldhäusl: Waren Sie herinnen?), denn Sie haben vorgestern im Ausschuß angefragt, wie es mit diesen 460 Millionen Schilling Pensionsrückstellungen ausschaut. Sie haben die Antwort erhalten, daß das keine Bauerngelder, sondern Gelder von den Konsumenten sind, und heute sagen Sie genau das Gegenteil. (Bundesrat Waldhäusl: Ich glaube nicht alles!) Also das verstehe ich nicht.

Außerdem haben Sie die Antwort erhalten, daß diese Gelder von den Pensionsrücklagen auf Verwaltungsgelder umgeschichtet werden. Dadurch werden sie im Landwirtschaftsministerium frei und können zusätzlich für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Das haben Sie im Ausschuß erfahren (Bundesrat Waldhäusl: Nein, so ist das nicht beantwortet worden!), aber heute haben Sie wieder genau das Gegenteil gesagt! (Bundesrat Ing. Penz: Das war schon vor zwei Tagen!) Er kann es sich nicht zwei Tage merken!

Zu Kollegen Winter auch noch eine Anmerkung bezüglich des AMA-Gütesiegels für Sojagranulat – er ist leider schon hinausgegangen. Es hat sich dabei um ein Gesundheitsprodukt aus Soja gehandelt. Die Proben wurden bereits im April des heurigen Jahres gezogen – das fällt in die Zuständigkeit der Frau Gesundheitsministerin Prammer –, und erst im November sind die Ergebnisse verlautbart worden, also ein halbes Jahr später. So kann es auch nicht sein, daß das so lange dauert! Daher ist es nicht gerechtfertigt, der AMA den Schwarzen Peter zuzuschieben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, daß es sehr notwendig ist, zu wissen, wenn man über einen Beschluß zur AMA-Gesetz-Novelle 1997 redet – vielleicht ist auch hier im Hohen Haus ein gewisser Aufklärungsbedarf notwendig –, welche Aufgaben die AMA eigentlich hat. Ich erlaube mir daher, ganz kurz die Aufgaben der Agrarmarkt Austria darzustellen.

Die Agrarmarkt Austria ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien und drei Außenstellen: in Linz, in Graz und in Innsbruck. Diese sind, vereinfacht gesagt, beauftragt, die EU-Marktordnungen und die Interventionen zu vollziehen. Sie hat diese Tätigkeit als Marktordnungsstelle und Agrarmarketing-Einrichtung bereits am 1. Juli 1993 aufgenommen und hat praktisch die früheren Fonds wie zum Beispiel Getreidefonds oder Milchwirtschaftsfonds abgelöst. Eigenartigerweise trauern noch sehr viele diesen Fonds nach, obwohl sie während ihres Bestandes stark kritisiert wurden und auch umstritten gewesen sind.


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