Bundesrat Stenographisches Protokoll 633. Sitzung / Seite 105

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Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni und Genossen eingebracht. Der Text liegt schriftlich vor, und ich kann mir daher die Verlesung ersparen.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich berichte weiters über den Beschluß des Nationalrates vom 12. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird. Auch dieser Bericht liegt schriftlich vor.

Der Ausschuß für öffentliche Wirtschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 1997 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile es ihm.

16.43

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die heutige Abstimmung hätten wir uns bereits im Sommer ersparen können, wenn der Bundesrat ein entsprechendes Selbstbewußtsein gehabt hätte und die damaligen Vorlagen, die zu diesem De-facto-Chaos in der Gesetzgebung geführt haben, einfach aufgrund seiner Lesepflicht zurückgewiesen hätte.

Unbestritten ist allerdings andererseits, daß in diesem Bereich eine Novellierung notwendig ist. Um die Verkehrssicherheit ist es in Österreich nicht sehr gut bestellt. Nach wie vor liegt unser Land bei den tödlichen Unfällen im Spitzenfeld. Daher wäre eine durchgreifende Verbesserung dieser Situation notwendig. Ich muß aber auch feststellen – das halte ich in diesem Zusammenhang für besonders wichtig –, daß all jene Alko-Lenker, die die tragischen tödlichen Verkehrsunfälle der letzten Wochen verursacht haben, sehr weit jenseits der bis jetzt geltenden, gesetzlich tolerierten Werte lagen.

Das ist im übrigen auch ein Ergebnis einer bei der letzten parlamentarischen Alkohol-Enquete vorgelegten Studie von Professor Krüger, der erhoben hat, daß sich bei Einhaltung der aktuellen Gesetze 96 Prozent der Alkoholunfälle vermeiden ließen. Es scheint daher geboten, Kontrollen durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen vorzunehmen. Es ist uns auch ein solches Bündel vorgelegt worden, nur glauben wir, daß dieses Bündel ungenügend ist. Ich brauche Ihnen jetzt die einzelnen Bereiche nicht gesondert darzustellen. Wer mit einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, muß mindestens 3 000 S Strafe zahlen, und so weiter; Sie kennen die Abstufung, Sie haben diese in der Vorlage drinnen.

Wir haben dann weitere korrespondierende Bestimmungen im Führerscheingesetz, in der Gewerbeordnung, im Strafgesetzbuch, in die die spiegelgleichen Bestimmungen hineingenommen wurden.

Unserer Meinung nach wird der Drogenbereich nur sehr unvollständig geprüft. Wir wären für die Einführung des absoluten Drogenverbotes, dafür, daß der Nachweis des Drogenkonsums zur Bestrafung beziehungsweise zum Entzug des Führerscheines genügt, und zwar unabhängig von der Dosis. Wir wären weiters für eine Anhebung der Zweckbindung der Strafgelder von 20 auf 40 Prozent für Verkehrskontrollen und eine Sicherstellung der entsprechenden Personalaufstockung und Ausrüstung auch im Hinblick auf die Suchtmittelkontrolle, für eine Verstärkung der Verkehrskontrollen, die wir immer wieder schon gefordert haben, weiters für eine Anhebung des Strafrahmens bei fahrlässiger Tötung – eine solche Anhebung ist zwar in der Vorlage enthalten – durch Alkohol, Drogen und dergleichen von drei auf fünf Jahren.


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