Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 90

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und an Behindertenhilfen verschiedenster Art –, die eine Entschädigung zwischen 2 500 S und 7 500 S leisten müssen. Wir wollen, daß in diesem Bereich eine Harmonisierung stattfindet, und wir werden deshalb dem Antrag, gegen dieses Gesetz keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.01

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Rodek. – Bitte, Herr Bundesrat.

15.01

Bundesrat Peter Rodek (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich habe meine letzte Rede zur Zivildienstgesetz-Novelle 1994 mit einem Bekenntnis zum Zivildienst beendet, und ich stehe auch heute noch dazu, denn ohne Zivildienst und ohne Zivildiener könnte unser soziales Netz nicht aufrechterhalten werden. Allerdings habe ich damals schon kritisch angemerkt, daß das Gesetz noch in einigen Punkten verbessert werden muß.

Die nun vorliegende Zivildienstgesetz-Novelle trägt diesem Umstand Rechnung. Sie enthält im wesentlichen – das ist schon zum Ausdruck gekommen – zwei wichtige Neuerungen: erstens die Einführung eines Mindestkostenersatzes beim Einsatz eines Zivildieners und zweitens eine Ergänzung und Modifizierung bei einem unentgeltlichen Auslandseinsatz eines Zivildienstpflichtigen.

Während ich dem zweiten Punkt durchaus meine Zustimmung geben kann, stehe ich dem ersten Punkt sehr kritisch gegenüber, nämlich der Einführung des Mindestbeitrages für alle Organisationen, die Zivildiener beschäftigen.

Es mag wohl als Erfolg gewertet werden – auch wenn es die Freiheitliche Partei anders sieht –, daß der in der Begutachtung vorgesehene Betrag in der Höhe von 2 744 S nach heftigen Protesten nunmehr auf 1 228 S reduziert worden ist, aber eine gute Lösung ist das meiner Meinung nach trotzdem keine.

Auch der Umstand, daß der Wirksamkeitsbeginn dieser Verträge auf den 1. 1. 1999 verschoben worden ist, um den betroffenen Einrichtungen die Möglichkeit zu geben, ihre Finanzplanung auf die neue Situation einzustellen, ändert nichts an der Tatsache, daß die sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund und so weiter, sicherlich in schwere finanzielle Bedrängnis kommen werden. Allein in Oberösterreich sind rund 600 Zivildiener in diesem Bereich eingesetzt. Diese würden zum Beispiel dem Roten Kreuz Mehrkosten in der Höhe von zirka 11 Millionen Schilling verursachen. In ganz Österreich sind zirka 2 500 Zivildiener in dieser Organisation tätig. Das hat Mehrkosten in der Höhe von insgesamt rund 50 Millionen Schilling zur Folge.

Das bedeutet, daß mit dieser "Blaulichtsteuer", wie dieses Gesetz im Volksmund genannt wird, Rotes Kreuz, Feuerwehr und wer immer davon betroffen ist nur schwer oder überhaupt nicht zu Rande kommen werden.

Man kann natürlich der Meinung sein, daß diese Mehrkosten das Rote Kreuz nicht allzu sehr belasten werden, da nach dem Rettungsgesetz über den Rettungsbeitrag, den die Länder und die Gemeinden je zur Hälfte aufzubringen haben, die Organisationen entlastet werden. Dies bedeutet aber andererseits nur eine Verlagerung des Problems auf eine andere Ebene. Dann wird eben jemand anderer zur Kasse gebeten werden. Es darf keinesfalls eine Gefährdung der Freiwilligenhilfsdienste, die im Interesse der Allgemeinheit unentbehrliche Hilfe leisten, eintreten.

Der zweite wesentliche Punkt dieser Novelle enthält, wie ich schon erwähnt habe, den unentgeltlichen Auslandseinsatz für Zivildienstpflichtige. Ich bin dafür, daß Zivildienst vorrangig im Inland geleistet wird, jedoch soll auch die Möglichkeit gegeben sein, im Rahmen des Friedens- und Gedenkdienstes, aber auch im Rahmen des Sozialdienstes für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes zu dienen. Der Auslandsdienst stellt somit von Aufgabenstellung, Inhalt und Zielsetzung her eine echte Alternative zum Zivildienst dar.


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