Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 92

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In der Folge wurde das Zivildienstgesetz mehrmals novelliert, bis es Anfang der neunziger Jahre endlich gelungen ist, die Gewissensprüfung abzuschaffen. Zwar wurde das nur um den Preis einer Verlängerung des Zivildienstes erreicht, aber der Zugang zu einem sinnvollen Wehrersatzdienst wurde erleichtert. An dieser Stelle möchte ich feststellen, daß die Zivildiener einen festen Platz in unserem System der sozialen Versorgung haben und eine sehr wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung dieses Systems einnehmen.

Lassen Sie mich diese Gelegenheit nutzen, allen Zivildienern für ihre Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit sehr herzlich zu danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Als erfreuliche Begleiterscheinung sei hier noch bemerkt, daß sehr viele Zivildiener ein hohes soziales Bewußtsein haben und nach der Ableistung ihres Dienstes oft als freiwillige Helfer bei ihren Einsatzorganisationen verbleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zurzeit zirka 700 anerkannte Zivildiensteinrichtungen, bei denen auf folgenden Dienstleistungsgebieten der Zivildienst abgeleistet werden kann: in erster Linie im Rettungswesen, in Krankenanstalten, in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung und in der Krankenpflege, in der Betreuung von Vertriebenen, von Asylwerbern und von Flüchtlingen, bei Einsätzen bei Epidemien, in der Katastrophenhilfe und im Zivilschutz, im Bereich des Dienstes bei Gedenkstätten, insbesondere bei solchen für Opfer des Nationalsozialismus, bei der Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit im Straßenverkehr, bei der Tätigkeit im Rahmen der zivilen Landesverteidigung, in der Gesundheitsvorsorge, bei der Betreuung von Drogenabhängigen, beim Dienst in Justizanstalten und bei der Betreuung von Menschen in Schubhaft.

Meine Damen und Herren! Bei der Aufzählung dieser Tätigkeiten wird erst klar, wie vielschichtig die Aufgaben von Zivildienern sind, und es gebührt ihnen dafür unser größter Respekt.

Nun möchte ich kurz zum Inhalt der vorliegenden Novelle kommen; meine Vorredner haben darüber bereits ausführlich referiert.

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen im unentgeltlichen Auslandsdienst für Zivildienstpflichtige sind Präzisierungen und Ergänzungen im Anerkennungsverfahren erforderlich geworden. Des weiteren ist eine angemessene Vergütung durch die Einführung eines Mindestbeitrages vorgesehen. Beim letzteren konnte im Zuge der Verhandlungen erreicht werden, daß für die sogenannten Blaulichtorganisationen der monatliche Betrag auf 1 228 S herabgesetzt wurde und erst mit 1. 1. 1999 vorgeschrieben ist. Diese Frist ist notwendig, damit die betroffenen Trägerorganisationen ausreichend Zeit haben, ihre Budgets den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß diese Regelungen durchaus vertretbar sind. Die Fraktion der sozialdemokratischen Bundesräte wird daher dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte, Herr Bundesminister.

15.13

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, alle drei Redner haben sehr deutlich hervorgehoben, welche Bedeutung der Zivildienst in den letzten Jahren in Österreich bekommen hat, und haben auch sehr deutlich hervorgehoben, daß der Zivildienst ein sehr wichtiger Bestandteil – vor allem bezüglich der Arbeit vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter – in karitativen Organisationen in Österreich geworden ist.

Ich freue mich, daß der Zivildienst, der viele Jahre im Kreuzverhör der öffentlichen Kritik gestanden hat und von den politischen Gruppierungen unterschiedlich bewertet worden ist, nun in einem Bereich tätig ist, bezüglich dessen es einen politischen Grundkonsens quer durch alle


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