Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 24

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Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

838/M-BR/98

Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen konnten im Rahmen der Vergabe der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 600 Millionen öS in den einzelnen Bundesländern bereits geschaffen werden?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Verehrter Herr Bundesrat! Ich darf Ihnen sagen, daß diese Aktion sehr erfolgreich verlaufen ist und verläuft, auch was die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Bundesländern anlangt. Bis heute konnten nicht weniger als 16 199 Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Das ist nicht so viel, daß wir uns zurücklehnen und sagen können: Es ist bedarfsgerecht und flächendeckend für Kinderbetreuungseinrichtungen gesorgt worden. Aber es ist jedenfalls deutlich mehr, als man sich von der Investition dieser insgesamt 1,2 Milliarden Schilling erhoffen konnte.

Die Verteilung sieht folgendermaßen aus: Auf das Burgenland entfallen 409 Plätze, auf Kärnten 1 028 Plätze, auf Niederösterreich 6 632 Plätze – das hat auch sehr viel mit der Konzentration auf Tagesmütter und Ausbildungsprogramme in Niederösterreich zu tun –, auf Oberösterreich 1 823 Plätze, auf Salzburg 540 Plätze, auf die Steiermark 2 103 Plätze, auf Tirol 796 Plätze, auf Vorarlberg 534 Plätze und auf Wien 2 239 Plätze. Diese Betreuungsplätze stehen mehrheitlich ganztägig zur Verfügung.

Von den insgesamt 600 Millionen stehen noch 82,4 Millionen Schilling – also etwas mehr als 10 Prozent – für Förderungen zur Verfügung. Der 28. Februar ist im übrigen der seit langem festgesetzte Zeitpunkt, bis zu dem die Länder ihre restlichen Projekte einreichen müssen. Ich bin sicher, daß das geschehen wird und alle Mittel ausgeschöpft werden können.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! In den letzten Wochen war von Frau Bundesministerin Prammer gelegentlich die Aussage zu vernehmen, daß die Bundesländer anscheinend gewisse Berührungsängste gegenüber dieser Aktion haben und die Mittel nur sehr zögerlich beanspruchen. Ist dieser Vorwurf der Frau Bundesministerin Prammer gerechtfertigt?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrter Herr Bundesrat! Die Realität widerspricht meiner Ansicht nach diesen Äußerungen, auch die Realität der Zahlen, die ich Ihnen genannt habe. Ich habe die Kritik nicht nachvollziehen können, daß Anträge nicht zeitgerecht eingereicht worden seien. Ganz abgesehen davon, daß solche Anträge – wie ich schon gesagt habe – noch bis 28. Februar eingereicht werden können, ist es auch nicht so, daß ein großes Land wie Wien seinen Antrag noch nicht eingereicht hätte. Denn dieser Antrag liegt seit Anfang Jänner dieses Jahres bei uns im Haus vor.

Ich habe insbesondere im Anfangsstadium diesen Prozeß selbst sehr genau verfolgt – mit der seinerzeitigen Frau Ministerin Konrad war ich mit der Ausarbeitung der Richtlinien befaßt – und kann nur sagen, daß sich die Zusammenarbeit gut angelassen hat. Im übrigen stehe ich auch den Wünschen, die seitens der Sozialdemokraten in Salzburg geäußert wurden, sehr offen gegenüber.

Etwas hat mich dabei ein wenig überrascht: Ich habe in meinen Budgetverhandlungen mit dem Herrn Finanzminister eine Prolongierung dieser Aktion 1998 und 1999 vorgeschlagen, weil ich denke, daß die Mittel dort wirklich effizient eingesetzt werden und viel für die Kinderbetreuung


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