Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 39

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nanzierung und der Finanzquellen für den österreichischen Nahverkehr natürlich auch positive Auswirkungen auf die Schülerfreifahrt haben sollte.

Wir geben zurzeit jährlich rund 3,5 Milliarden Schilling für die Schülerfreifahrt aus. Mit Ausnahme der großen Ballungsräume, vornehmlich Wiens, ist die Schülerfreifahrt der Hauptfinancier des ländlichen Nahverkehrs. So gesehen werden wir von diesem Gesetz in hohem Maße betroffen sein und erhoffen uns davon auch gewisse Fortschritte, jedenfalls mehr Klarheit. Ich bin aber nicht in der Lage, heute über nähere Details zu sprechen, ich kenne diesen Gesetzentwurf einfach nicht.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke. Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Therese Lukasser gemeldet. – Bitte, Frau Bundesrätin.

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1995 wurde die Heimfahrtbeihilfe des Bundes für Schülerinnen und Schüler, die zum Zwecke des Schulbesuches in einer Zweitunterkunft außerhalb des Wohnortes untergebracht werden müssen, abgeschafft.

Der Tiroler Landtag hat nun im November 1997 eine entsprechende Förderaktion beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen Änderung befristet ist. Meine Frage, Herr Bundesminister: Sind Maßnahmen geplant, die gewährleisten, daß Kinder, die aus entlegenen Gebieten stammen, durch einen Fahrtkostenzuschuß eine adäquate Ausbildung erhalten können, zumal Schülerinnen und Schüler, die am Hauptwohnsitz eine Ausbildungsstätte besuchen, weiterhin in den Genuß der Schülerfreifahrt gelangen?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr verehrte Frau Bundesrätin! Ich möchte mich hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Fristsetzung sicherlich nicht in einem Lehnsessel – bildlich gesprochen – zurücklehnen und sagen: Wenn das Land Tirol und wenn die Länder das ohnehin tun, braucht es der Bund nicht zu tun. – Nein, im Gegenteil! Ich bin mit der Familiensprecherin des Koalitionspartners, Frau Abgeordneter Dr. Mertel, übereingekommen, die Heimfahrtbeihilfe in einem vernünftigen Ausmaß wieder zu gewähren.

Ich halte die Abschaffung derselben für einen Fehler, denn auf der einen Seite bietet man in Österreichs Städten den Schülern, aber auch Lehrlingen sehr bequeme Möglichkeiten an, bequem von der Annehmlichkeit her, aber auch von der Finanzierung her, auf der anderen Seite achtet man aber in den alpinen Regionen Österreichs auf die Realität zuwenig. Die Schüler, die Lehrlinge haben in diesen Gebieten weite Wege, müssen oft in Heimen wohnen und sind entgegen der früheren Praxis am Wochenende nicht selten gezwungen, nach Hause zu fahren, weil die Heime und die Internate am Wochenende geschlossen sind.

Es gibt also diese prinzipielle politische Vereinbarung mit der Frau Abgeordneten Mertel, sobald Möglichkeiten im FLAF bestehen, diesbezüglich wieder etwas zu tun. Konkret stelle ich mir das Jahr 2000 für eine solche Initiative vor. Das ist auch mit ein Grund, warum ich mich gegen alle Versuche verwahren muß, den Familienlastenausgleichsfonds so – unter Anführungszeichen – "auszuräumen", daß auf Jahre familienpolitischer Spielraum verlorengeht. Es geht nicht nur um die Heimfahrtbeihilfe, es geht auch um eine dann wieder notwendige Valorisierung von Leistungen wie Karenzgeld, Wochengeld. Wir brauchen dort Spielraum, es ist eben nicht möglich, alles und noch darüber hinaus eine Familienbeihilfenerhöhung, die dann als Familiensteuerreform gelten soll, aus diesem Bereich zu finanzieren, das geht einfach nicht.

Präsident Ludwig Bieringer: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 15. Anfrage, 841/M-BR/98, des Herrn Bundesrates Ing. Walter Grasberger. – Bitte, Herr Bundesrat.


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