Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 53

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Abschließend, meine Damen und Herren, ... (Bundesrat Kone#ny: Nein, noch nicht!) Herr Kollege! Ich weiß, daß das Ihr Stichwort war.

Der Dank gilt der Exekutive und damit auch Ihnen, Herr Kollege Richau, daß sie sich hier in Österreich um die Sicherheit bemüht. Der Dank gilt in diesem Zusammenhang aber auch dem österreichischen Bundesheer, welches im Assistenzeinsatz gemeinsam mit der Exekutive wesentlich dazu beigetragen hat, daß Exekutivkräfte im inneren Dienst des Landes für die Sicherheit tätig sein konnten, denn beide Aufgaben, die Sicherung der EU-Außengrenzen und die Gewährleistung der Sicherheit des Österreichers im Inneren, hätte die Exekutive allein nicht bewältigen können.

Ein Wermutstropfen bei der guten Zusammenarbeit zwischen Bundesheer und Exekutive ist, daß der Assistenzeinsatz noch immer nicht auf einen verfassungskonformen Status gestellt wurde. Ein Assistenzeinsatz ist immer nur eine vorübergehende Tätigkeit und nicht eine, die sich schon über mehr als fünf Jahre hinzieht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Alfred Schöls das Wort.

12.12

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als zweite Kammer des Hauses diskutieren heute den Sicherheitsbericht für das Jahr 1996. Ich weiß nicht, wie oft es schon vorgekommen ist, daß die zweite Kammer des Hauses einen Bericht vor der ersten Kammer diskutiert hat (Bundesrat Eisl: Schon einige Male!) und dadurch auch die Möglichkeit hatte, mittels qualifizierter Beiträge in der Betrachtung der Analyse die Qualität der Diskussion in der ersten Kammer zu erhöhen. Wir sollten das entsprechend würdigen und diesen Sicherheitsbericht – er heißt eigentlich: Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich – als Beitrag zur Verbesserung und zur Festigung der inneren Sicherheit in diesem Land sehen.

Dieser Sicherheitsbericht ist keine Plattform zur Panikmache in diesem Land. Dieser Sicherheitsbericht mit allen kritischen Anmerkungen, die es dazu gibt, soll dazu dienen, daß die Politik, daß wir als Mandatare dieser Republik versuchen, Verbesserungen und Veränderungen im positiven Sinn herbeizuführen, und nicht dazu beitragen, daß aufgrund unserer Analysen die Verunsicherung in diesem Land größer wird. Wenn jemand versucht, eine Verunsicherungsgruppe zu werden, muß ich sagen: Die "Erste Allgemeine Verunsicherung" gibt es bereits, und jeder, der versucht, durch seine politischen Beiträge Verunsicherung hineinzubringen, ist maximal zweiter; so wie man das manchmal auch in der Politik erleben kann.

Für mich gibt es keine freiheitliche Sicherheitspolitik, sondern für mich gibt es ... (Bundesrat Eisl: Herr Kollege! Haben Sie Richau kritisiert? Der hat nämlich auch den Bericht kritisiert, daß das klar ist!) – Herr Kollege! Das unterscheidet uns: Wir dürfen (Bundesrat Waldhäusl: Und wir nicht?) und wir erlauben uns auch Kritik zu üben, auch intern. Uns wird das nicht gleich vorgehalten. Wir bekommen auch keine Strafpredigt, wenn es ein Volksbegehren gibt und wir uns nicht zu diesem bekennen. Das ist Kritik, und Kritik kann positiv sein und kann auch positiv verändern. In diesem Sinne werde auch ich mir – Herr Kollege, ich darf Ihnen das zusichern – einige Kritik erlauben, aber immer um den Beitrag zur Sicherheit in diesem Land zu erhöhen und nicht um im Trüben zu fischen und die Verunsicherung voranzutreiben. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Gudenus: Sind Sie Fischer, Herr Kollege?)

Ich meine, daß Dank nicht nur den Beamten der beiden Ministerien und den Exekutivbediensteten in den verschiedensten Gruppen gebührt, sondern natürlich auch den beiden ressortverantwortlichen Ministern, Minister Schlögl und Minister Michalek. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Mag. Gudenus: Sind Sie Fischer?) – Noch dazu – das ist noch nicht erwähnt worden –, da der Bundesminister für Inneres heute die Verantwortung für einen Bericht zu tragen hat, der einen Zeitraum umfaßt, in dem er nicht die Ressortverantwortung gehabt hat.


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