Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 67

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Zweitens: Daß die Wertgrenzen erhöht worden sind, stimmt, Herr Bundesrat Schöls, aber das letzte Mal 1987, das heißt also vor zehn Jahren. Das ist doch ein Zeitraum, der schon sehr lange her ist.

Zur Frage der Blaulichtsteuer möchte ich folgendes sagen: Ursprünglich war ich auch skeptisch gegenüber der Blaulichtsteuer, jetzt möchte ich sie so lassen, wie sie derzeit ist. Was ich ändern wollte, wäre gewesen, daß der Geldbetrag von den Versicherungen eingehoben wird. Das ist leider aus verschiedenen Gründen nicht möglich und sinnvoll, aber die Blaulichtsteuer hat sehr wohl ihren Sinn gehabt.

Sie hat erstens einmal marginal zusätzliche Geldeinnahmen für die Exekutive geschaffen, sie hat aber auch zu einer deutlichen Entlastung geführt, weil der Gendarmeriebeamte, der Polizeibeamte nicht automatisch zu jedem Unfall gerufen wird, sondern in der Regel nur mehr zu den Unfällen, bei denen Personenschaden entstand, bei denen er einschreiten muß, und zu den Unfällen, bei denen es größere Probleme ohne Personenschaden gibt. Insofern halte ich diese Blaulichtsteuer für gut, weil sie dazu geführt hat, daß die österreichische Exekutive von solchen Verkehrsunfällen entlastet worden ist, was bisher nicht der Fall gewesen ist.

Zur Frage des Datenklaus und ähnlichem, wie auch immer das formuliert worden ist, die sehr dominant diskutiert worden ist: Ich bin sehr unglücklich über diese Diskussion, weil sie, so glaube ich, eine Diskussion ist, die gerade der österreichischen Exekutive nicht nützt und zu einer Verunsicherung führt, die nicht notwendig ist.

Ich habe eine sehr einfache Position dazu. Es ist der Vorwurf gekommen, daß das österreichische Innenministerium, daß die österreichische Exekutive offen sei, daß jede Information jederzeit besorgt werden könne. Wenn solch ein Vorwurf kommt, muß der Innenminister darauf reagieren. Ich habe die entsprechenden Verantwortlichen beauftragt, eine Untersuchung einzuleiten. Diese Untersuchung hat stattgefunden und damit geendet, daß es eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gibt. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug, meine sehr geehrten Damen und Herren, und entweder stellt die Staatsanwaltschaft nach Durchführung des Vorverfahrens die Anzeige ein – dann ist klar, wie von seiten der Exekutive reagiert werden wird –, oder sie stellt das Verfahren nicht ein und erhebt Anklage – dann wird man abwarten, wie der Prozeß ausgeht, und nach Ende des Prozesses die entsprechenden Schritte einleiten. Ich sehe das sehr nüchtern und glaube, daß das auch richtig ist.

Was für mich notwendig ist – das muß ich auch ganz offen sagen –, ist zweierlei: Erstens einmal würde ich diesem Revierinspektor dringend raten, daß er mit seinen Äußerungen vorsichtig ist, und zwar aus folgenden Gründen: Ich halte es nicht für gut, wenn ein österreichischer Exekutivbeamter in den Medien ankündigt, daß er "Bomben" explodieren lassen wird. Das ist eine Formulierung, die nicht nur zweideutig ist, sondern es ist auch nicht die Aufgabe eines österreichischen Exekutivbeamten, über Medien solche Warnungen auszurichten. Wenn es Dinge gibt, die untersucht werden sollen, wenn es Dinge gibt, die nicht richtig sind, dann muß man sie innerhalb der österreichischen Exekutive aufzeigen und die entsprechenden Schritte setzen.

Zweitens wäre er auch deshalb sehr gut beraten, solche Äußerungen zu unterlassen, weil natürlich die Debatte dazu führt, daß er in ein bestimmtes Eck gedrängt wird, was er vielleicht gar nicht verdient. Er befindet sich bereits jetzt in einem Eck, in dem er als rechtsextrem bezeichnet wird, und das nur deswegen, weil er auf einer Liste aufscheint. Das Aufscheinen auf einer Liste muß noch lange nicht bedeuten, daß man in irgendeiner Form mit dieser politischen Gesinnung etwas zu tun hat, denn jeder von uns weiß, wie schnell jemand auf einer Liste sein kann, ohne daß er irgend etwas dafür kann, nur weil beispielsweise ein Spaßvogel irgendwo mitteilt, der Herr X oder der Herr Y oder die Frau X oder die Frau Y wollen irgendein Informationsmaterial oder ähnliches zugesandt bekommen.

Das heißt, ich erwarte – ich werde das dem Revierinspektor auch entsprechend sagen –, daß er sich mit seinen Äußerungen sehr stark zurückhält.

In diesem Zusammenhang sind für mich zwei Dinge wichtig: Erstens ist es Aufgabe jedes einzelnen Gendarmerie- und Polizeibeamten, mit Daten, die ihm anvertraut sind, sehr sensibel


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