Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 125

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sprungen und daher ganz einfach entbehrlich ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.44

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen zu dieser Anfrage liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Böhm und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend verfassungskonforme Reform der Familienbesteuerung vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend verfassungskonforme Reform der Familienbesteuerung ist daher abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Ludwig Bieringer: Wir setzen die Verhandlungen über den 5. Punkt der Tagesordnung – Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich – fort.

Zum Wort kommt Herr Bundesrat Erhard Meier.

17.46

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zum Tourismusbericht 1996 möchte ich einleitend feststellen, daß wir uns bemühen sollten, Berichte immer im darauffolgenden Kalenderjahr zu behandeln. Dieser Bericht war schon im Juli fertig. Andernfalls diskutieren wir immer über alte Zahlen. Auch im Ausschuß ist bei Beantwortungen immer wieder mit Zahlen aus dem Jahr 1997 argumentiert worden.

Die inhaltliche Straffung, die statt langer Zahlenkolonnen mehr tourismusrelevante Informationen in diesen Bericht bringt, ist sehr zu begrüßen.

Zu Beginn weiters eine kleine Bemerkung zur Einleitung, in der geschrieben steht, daß "dem Nationalrat" berichtet wird. Ich bitte, außerdem anzuführen, daß man diesen Bericht auch dem Bundesrat vorlegt. Dabei geht es nicht um unsere Eitelkeit, sondern das Parlament besteht eben aus zwei Kammern. Auch im Bundesrat wird dieser Bericht – manchmal früher als im Nationalrat – behandelt, weil wir eben nicht nur an der Gesetzgebung beteiligt, sondern auch in der Kontrolle zwischen Exekutive und Bürger tätig sind.

Im Tourismus haben die Bundesländer weitgehende Kompetenzen, daher ist eine Zusammenarbeit unbedingt notwendig: einerseits zwischen den Ländern mit ihren Landes-Tourismusverbänden, den Landesholdings – dort, wo es solche gibt –, den Tourismus- und Wirtschaftsressorts der Landesregierungen und den Landeswerbungen, kurzum mit all dem, was wir unter dem Begriff "Land" zusammenfassen können, und andererseits dem Bund, also dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Österreich-Werbung, deren Zusammensetzung wir ja kennen, der Tourismusförderung, voran der Österreichischen Hotel- und Fremdenverkehrs-Treuhandgesellschaft und der BÜRGES Förderungsbank. Nur wenn wir alle versuchen, unsere Tätigkeit dabei zu koordinieren, werden wir mit den vorhandenen Ressourcen bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Es gibt auch in Österreich verschiedenste Entwicklungen. Zweifellos ist ein hoher Anpassungsdruck für – unter Anführungszeichen – "alte" Tourismusgebiete mit vielen Klein- und Mittelbe


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