Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 147

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Abschließend: Wir brauchen, gerade weil etwa 50 Prozent der Tourismusbetriebe altersbedingt vor einer Übernahme in den nächsten zwei, drei Jahren stehen, unbedingt eine steuerneutrale Behandlung der Betriebsübergabe. Sonst wird vor allem bei Familienbetrieben ein Drama nach dem anderen gespielt. Daher ist das mein Hauptschwerpunkt für die nächste Steuerreform. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Zeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz – ArtHG) (839 und 1030/NR sowie 5618/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Walter Scherb übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Mag. Walter Scherb: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. März 1997 ist im Bereich der Durchführung des Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen – WA auf Gemeinschaftsebene die Verordnung (EG) Nr. 338/97 in Kraft getreten, die die Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates vom 3. Dezember 1982 ersetzt. Weiters ist am 1. Juni 1997 die Verordnung (EG) Nr. 939/97 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Kraft getreten.

Der gegenständliche Beschluß des Nationalrates soll das geltende Bundesgesetz vom 17. April 1996 zur Durchführung des Übereinkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen ersetzen. Ziel ist die Erstellung eines neuen Bundesgesetzes, flankierend und ergänzend zu den unmittelbar geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union zwecks Schaffung geeigneter Rechtsinstrumente zur Anwendung und Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 338/97.

Der Wirtschaftsausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Jänner 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Ludwig. – Bitte.


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