Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 148

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19.35

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Artenhandelsgesetz ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Österreich folgt damit den strengeren Bestimmungen, die in einer Verordnung der Europäischen Union festgelegt wurden, und es ist sehr erfreulich, daß diese Regelung so rasch und, wie ich meine, sehr effizient das Bundesgesetz aus dem Jahr 1996 ersetzt.

Das vorliegende Gesetz regelt die Kennzeichnung, die Kontrollen für den Handel an den Außengrenzen, die Beförderung und Unterbringung der Exemplare sowie die entsprechenden Strafbestimmungen. Daß diese Strafbestimmungen leider notwendig sind, zeigen Beispiele von systematisch illegal eingeführten Tier- und Pflanzenarten.

Ich bin ein Mensch, der sehr gerne verschiedenste Tiergärten, aber auch Greifvogelschauen besucht, sehr oft auch in Kooperation mit dem World Wildlife Fund, und ich erkundige mich bei dieser Gelegenheit immer wieder, woher diese Greifvögel kommen. In der letzten Zeit wurde mir von den Besitzern immer wieder mitgeteilt, daß diese Greifvögel verletzt im Wald aufgefunden wurden.

Es kann natürlich sein, daß Schwärme von Seeadlern über das österreichische Bundesgebiet fliegen und dann regelmäßig bei uns abstürzen. Die wahrscheinlichere Variante ist meiner Einschätzung nach allerdings, daß diese Tiere entweder illegal oder falsch deklariert über unsere Grenzen kommen, bei uns verkauft werden und dann für derartige Flugvogelschauen zur Verfügung gestellt werden.

Ich glaube deshalb, daß es sehr notwendig sein wird, auch die Zollbeamten und jene Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums, die in diesem Bereich tätig sind, verstärkt – ich sage "verstärkt" deshalb, weil es ohnehin passiert – auch auf die Frage des Artenschutzes aufmerksam zu machen und sie auch damit vertraut zu machen, welche gefährdeten Tier- und Pflanzenarten über unsere Grenzen geschmuggelt werden.

Das vorliegende Gesetz ist, wie ich meine, ein großes Geschenk an die unzähligen Arten, die jetzt wirkungsvoll geschützt werden können. Die Europäische Union ist einer der größten Importeure von Tieren und Pflanzen beziehungsweise von Produkten aus geschützten Arten. Zurzeit ist der Handel von über 800 Tier- und Pflanzenarten untersagt, und mehr als 20 000 andere fallen unter diese neue gesetzliche Regelung.

Diese Regelung schreibt für alle bedrohten Arten Importbescheinigungen und -genehmigungen vor, auch wenn diese nicht oder noch nicht in der Liste der hochgefährdeten Tiere und Pflanzen aufgenommen sind. Der kommerzielle Handel wird für viele Arten generell verboten. Beim Import lebender Tiere werden nun auch rigoros Transport- und Haltungsbedingungen überprüft, und so meine ich, daß das Gesetz auch beim richtigen Punkt ansetzt, nämlich beim Handel. Wenn der Handel kontrolliert wird, kann das weltweite Artensterben aufgehalten werden.

Es wird aber auch notwendig sein, die Österreicherinnen und Österreicher auch darüber zu informieren, mit welchen Produkten sie oft aus dem Urlaub zurück nach Österreich kommen. Ich möchte exemplarisch nur einige Beispiele nennen:

Elfenbein. – Obwohl der internationale Handel mit Elfenbein im Jahr 1990 verboten wurde, werden noch immer Schnitzereien zum Kauf angeboten, insbesondere in Afrika und in Asien, vor allem in den Tourismuszentren, dort auch gekauft und importiert. Dadurch tragen auch die Konsumenten dazu bei, daß die längst gefährdeten Tierarten weiter bedroht werden.

Gleiches gilt zum Beispiel auch für Erzeugnisse aus Seeschildkröten. Es ist illegal, Erzeugnisse aus Schildkrötenpanzern, einschließlich ganzer Panzer, Schmuck, ausgestopfte Tiere, Kämme und Sonnenbrillen aus Schildpatt zu importieren. Ich glaube, wir sollten die Österreicherinnen und Österreicher darüber informieren, welch große Verantwortung sie als Konsumenten und auch als Touristen übernehmen, wenn sie derartige Produkte einkaufen.


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