Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 136

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich stehe heute hier als Frau und als Mutter eines fünfjährigen Sohnes, und zumindest für mich und auch für meine Fraktion ist dieses Thema mehr als nur dringlich; ich glaube, das ist es für alle Menschen. Es ist für mich insbesondere auch eine Herzensangelegenheit.

Fälle wie jene in Belgien, Oberösterreich und jetzt auch in Kärnten sowie die täglichen Meldungen zwingen die Justiz einfach dazu, Maßnahmen zu ergreifen und die entsprechenden Gesetze zu verschärfen. Mein Motto und meine Forderung im Zusammenhang mit diesen Kinderschändern sind einfach: schwere und harte Strafen für schwere Verbrechen! – Ich glaube, das sagt alles aus.

Es gibt kein schlimmeres Verbrechen als körperliche und seelische Verbrechen an Kindern. Die Täter zerstören Leben, bevor diese noch begonnen haben. Auf diese Opfer muß, wie bereits gesagt wurde, besonders Rücksicht genommen werden.

Wenn es um die Schadenswiedergutmachung geht, muß ich sagen: Schadenswiedergutmachung prinzipiell ja, nur: Schadenswiedergutmachung bei Sexualdelikten, bei Kindesmißhandlungen und bei Mißbrauch von Kindern ist meiner Meinung nach unmöglich, diese gibt es nicht. Schadenswiedergutmachung kann man bei einem Diebstahl oder bei sonstigen Verbrechen ähnlicher Art vornehmen.

Es geht mir im Zusammenhang mit der Schadenswiedergutmachung um eine Bewertung. Zwei oder drei Jahre Haft im Durchschnitt, wie Frau Dr. Riess vorhin gesagt hat, für jemanden, der Kinder mißhandelt oder mißbraucht hat, ist zuwenig. Wenn ich mir als Mutter vorstelle, daß ein Täter, der mein Kind mißbraucht, vergewaltigt hat, nach zwei Jahren wieder herauskommt und dieses Verbrechen möglicherweise ein paar Jahre später wieder begeht, muß ich sagen: In dieser Angelegenheit haben wir recht.

Wir haben einen Entschließungsantrag vorbereitet, den ich am Schluß meiner Ausführungen einbringen werde. Vorher möchte ich aber noch etwas zum Thema Opferschutz vor Täterschutz sagen.

Ich persönlich habe absolut kein Verständnis für jegliche Art von Kinderpornographie und sexuellem Mißbrauch von Kindern, und sei es auch nur im geringsten Ausmaß. Diese Täter sind abartig und höchst kriminell, und wir tragen als Gesellschaft die Verantwortung dafür, daß für solch schwerwiegende Vergehen tatsächlich strenge Gesetze geschaffen werden. Ich glaube, jemand, der als Kind im Alter von zum Beispiel fünf oder zehn Jahren vergewaltigt wurde, wird nie wieder ein normales Leben führen und auch keine normale Beziehung zur Sexualität erreichen können. Das ist absolut unmöglich, und ebenso ist Wiedergutmachung unmöglich.

Unser Entschließungsantrag, den ich hiemit einbringe, lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer, Monika Mühlwerth, Dr. Peter Böhm, Helena Ramsbacher, Dr. Paul Tremmel betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie

In den letzten Jahren mußte anhand einiger entsetzlicher Fälle und einer deutlich steigenden Zahl angezeigter Delikte zur Kenntnis genommen werden, daß die gegen Kinder gerichtete Gewalt mit den derzeit eingesetzten Mitteln offensichtlich nicht wirksam bekämpft werden kann. Nicht nur die körperliche Gewalt im familiären Nahbereich tritt erschreckend häufig und mit steigender Intensität auf, auch sexueller Mißbrauch ist mittlerweile sogar in gewerbsmäßigem Umfang und mit internationaler Vernetzung anzutreffen. Es ist daher dringend erforderlich, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die frühzeitige Aufdeckung der Taten zu erleichtern, adäquate Reaktionen des Rechtsstaates auf schwere Verbrechen an Kindern sicherzustellen, das Rückfallrisiko zu verringern, die Opfer bestmöglich zu schützen und eine wirksame Prävention zu ermöglichen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite