Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 19

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ist. Interessant ist vor allem der Umstand, daß die Forderung nach Verschärfung des Bankgeheimnisses gerade seit Beginn der Diskussion über die Aufhebung der Anonymität von der Bankwirtschaft als Ausgleich für einen möglichen Entfall der Sparbuchanonymität erhoben wurde, wie das auch in dem von Ihnen zitierten "Trend"-Artikel klar zum Ausdruck kommt.

Ich möchte sagen, daß eine konkrete Verschärfung des Bankgeheimnisses im Regelfall dahin gehend gefordert wird, daß eine Durchbrechung im Falle von eingeleiteten Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen beseitigt wird. Eine Beseitigung oder Durchbrechung des Bankgeheimnisses in diesem Falle in Österreich würde auf internationaler Ebene große Diskussionen auslösen, etwa im Zusammenhang mit dem Code of Contact, der vor der Beschlußfassung im Rahmen der OECD steht, mit den USA, die dies als Erleichterung für Steuerhinterziehung auffassen würden, auch in der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der noch nicht entschiedenen Anonymitätsfrage und bei der FADF, die ohnedies mit Österreich, wie man vielen ihrer Berichte entnehmen kann, aufgrund der Tatsache, daß es das anonyme Sparbuch in Österreich gibt, nicht zufrieden ist.

Nicht zuletzt möchte ich aber noch anmerken, daß die Verschärfung des Bankgeheimnisses zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit zu Reaktionen dann bieten wird, wenn wir sie unter Umständen bräuchten, nämlich wenn die Frage der Sparbuchanonymität beim EuGH landet. Bisher ist uns davon noch nichts bekannt.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Für wie wahrscheinlich halten Sie die Möglichkeit, daß die Frage der Sparbuchanonymität beim EuGH landen wird? Nachdem die Anonymität von Wertpapieren in Österreich bereits aufgehoben worden ist, sehe ich auch bei Sparbüchern die Gefahr, daß die Frage der Aufhebung der Anonymität auf uns zukommen wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Wir haben die Anonymität von Wertpapierkonten nicht aufgehoben, sondern eine Eisberglösung gefunden, das heißt, jene, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt veranlagt waren, genießen den Schutz der Anonymität, die neuen nicht.

Wir haben uns gegenüber der Europäischen Kommission positioniert. Es gibt eine Auffassungsdifferenz zwischen uns und dem zuständigen Kommissar. Es wäre anmaßend, für den Fall, daß tatsächlich dieser Streitfall vor den Europäischen Gerichtshof kommt, zu prognostizieren, wie ein Gerichtshof entscheiden könnte. Das werde ich daher nicht tun. Meiner Meinung nach ist das österreichische anonyme Sparbuch, also Omas Sparbuch, nicht dafür geeignet, Schwarzhandel mit Geld in größerem Umfang zu betreiben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Jaud gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Minister! Welche Auswirkungen würde es Ihrer Meinung nach im Falle einer Aufhebung der Anonymität der Sparbücher vor allem im Hinblick auf ausländische Gelder, speziell aus den Nachbarstaaten, die auf unseren Banken liegen, geben?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Da ich davon ausgehe, daß Schwarzgelder größeren Ausmaßes nicht auf österreichischen Konten liegen, lautet meine Antwort: keine.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


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