Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 22

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meine Gespräche heute und morgen mit meinem finnischen Amtskollegen schwerpunktmäßig diesem Thema gelten.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Herr Bundesrat Eisl wünscht eine Zusatzfrage. – Bitte.

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! Bis wann gedenken Sie die Konsumsteuern Mehrwertsteuer und Normverbrauchsabgabe gerade an den westlich gelegenen Grenzen zu harmonisieren?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Meinen Sie: harmonisieren gegenüber den Staaten auf der anderen Seite der Grenze? (Bundesrat Eisl: Ja!) Diese Diskussionen sind mir selbstverständlich bekannt, denn das wird immer wieder von der Facette einer individuellen Betroffenheit her diskutiert.

Zunächst möchte ich dazu feststellen, daß eines nicht gehen wird, nämlich daß man sich in Europa umschaut. Wenn ich das ein bißchen expressionistisch darstellen darf, möchte ich die Steuern der einzelnen nationalen Staaten mit einer Wiese vergleichen, auf der es schöne und häßliche Blumen gibt. (Bundesrat Dr. Tremmel: Und saure Wiesen!) Da gibt es Blumen, die gut riechen, und es gibt Blumen, an denen man sich sticht. Jetzt könnte gesagt werden: Ich fahre von Land zu Land und pflücke mir einen Strauß der wohlriechendsten, angenehmsten Blumen, überreiche ihn dem Finanzminister und fordere ihn auf, dieses Steuersystem in Österreich einzuführen.

Wenn wir das machen, dann wir sind bankrott. Das ist überhaupt keine Frage. Ich sage das beispielsweise auch in Westösterreich den Damen und Herren, die mich insbesondere aus dem Unternehmerbereich immer wieder auf die Getränkesteuer ansprechen – ganz abgesehen davon, daß ich folgendes zu bedenken gebe: Wenn die Getränkesteuer wegfällt, werden sich die Bürgermeister darüber nicht besonders freuen, und außerdem wird der kleine Braune um keinen Groschen billiger. Diese Erfahrungen gibt es bereits, aber es kann das auch eine Strategie zu einer Erhöhung der Einnahmen sein.

Im Vergleich mit den deutschen Unternehmungen möchte ich jetzt folgende Vorstellung ein bißchen scherzhaft skizzieren. Wenn Sie zitieren, was ich jetzt sage, dann wird genau das nicht meiner Meinung entsprechen, aber ich sage es trotzdem: Wenn Sie mich auffordern, die Getränkesteuer zu streichen und eine Harmonisierung etwa im Mehrwertsteuerbereich mit Deutschland vorzunehmen, und mich gleichzeitig auffordern, dafür die Körperschaftsteuer auf deutsches Niveau zu erhöhen, dann bin ich bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren.

Aber nur zu sagen: Wir haben eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 34 Prozent, die Deutschen eine bis zu 45 Prozent, dafür haben wir eine Getränkesteuer und einen höheren Mehrwertsteuersatz, also streichen wir daher die Getränkesteuer und senken den Mehrwertsteuersatz auf deutsches Niveau, aber gegenüber der dort bestehenden Körperschaftsteuer, die um 7 bis 11 Prozent höher ist, nehmen wir keine Veränderung vor – dann würde das eigentlich ein unbilliges Verlangen sein.

Aber jetzt ganz ernsthaft: Im Rahmen der Steuerreform werden alle diese Aspekte diskutiert. Wir werden unsere Steuerreform selbstverständlich im Zusammenhang mit den entsprechenden Diskussionen in der Europäischen Union erörtern und meiner Ansicht nach zu einer Lösung kommen, die dazu führen wird, daß die Steuerpolitik in diesem Lande nicht nur dem Aspekt dient, daß der Finanzminister Geld bekommt, sondern auch als das wirtschaftspolitische Lenkungsinstrument eingesetzt wird, das die Steuerpolitik ist. Man muß sie dort einsetzen – an einer Stelle nachlassen und anderswo verstärken –, wo es die jeweilige Wettbewerbssituation der Wirtschaft auch zuläßt. In diesem Sinne werden wir an die Diskussion der Steuerreform herangehen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.


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