Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 27

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Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind drei Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramts betreffend eine Ministervertretung. Ich darf die Schriftführung ersuchen, die Verlesung dieses Schreibens vorzunehmen.

Schriftführerin des Bundesrates Helga Markowitsch: "Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung des Bundesministers für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend am 11. und 12. März den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner und innerhalb des Zeitraumes vom 31. März bis 2. April 1998 die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer mit der Vertretung.

Hievon beehre ich mich mit dem Ersuchen um gefällige Kenntnisnahme Mitteilung zu machen.

Für den Bundeskanzler:

MR Dr. Wiesmüller"

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Verlesung dieses Schreibens.

Ich gebe weiters bekannt, daß ein Schreiben des Bundeskanzlers und des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten betreffend Nominierung der österreichischen Mitglieder des Ausschusses der Regionen gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG eingelangt ist. Ich ersuche wieder die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin des Bundesrates Helga Markowitsch:

"An den Präsidenten des Bundesrates Ludwig Bieringer

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die Funktionsperiode der Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses der Regionen endet am 25. Jänner 1998. Gemäß Artikel 198a EG-Vertrag werden die Mitglieder des Ausschusses sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertretern vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluß auf vier Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

Gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG erfolgt die österreichische Mitwirkung an der Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertretern auf Grund von Vorschlägen der Länder sowie des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes.

Diese Vorschläge, die dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten am 21. November 1997 und am 23. November 1997 zur Kenntnis gebracht wurden, bildeten die Grundlage für den Beschluß der Bundesregierung vom 10. Dezember 1997, die aus der Beilage ersichtlichen Personen als Mitglieder des Ausschusses der Regionen und als Stellvertreter für die nächste Funktionsperiode vorzuschlagen.

Die Bundesregierung hat uns ermächtigt, den Bundesrat gemäß Artikel 23c Absatz 5 B-VG von diesen Nominierungen zu unterrichten. Wir ersuchen Sie, davon im Namen des Bundesrates Kenntnis zu nehmen.

Der Bundeskanzler

Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten"


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