Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 33

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herausstellen sollte, daß sie die Bundesstaatsreform mehr kostet – bis zum neuen Finanzausgleich keine zusätzlichen finanziellen Forderungen erheben werden.

Ich glaube, daß dieses Ergebnis für die Länder sehr positiv und sehr gut gewesen ist. Daher haben die Landeshauptleute in ihrer Konferenz vom 10. März 1998 das Ergebnis dieser Verhandlungen auch akzeptiert und ihm zugestimmt.

Ich möchte heute dem Herrn Finanzminister – er ist leider schon gegangen – auch von dieser Stelle aus ausdrücklich für seine Kooperationsbereitschaft und für sein Verständnis für die Bundesländer danken. Es ist dabei der Umstand zum Tragen gekommen, daß er nicht geringe Zeit auf der anderen Seite, nämlich auf der Seite der Länder, gesessen ist und verhandelt hat. Daher war dieses Ergebnis, wie ich meine, auch möglich.

Wie geht es nun inhaltlich mit der Bundesstaatsreform weiter? – Wie Sie wissen, ist im November des vergangenen Jahres durch ein neues oder zusätzliches Konzept von Herrn Klubobmann Kostelka Bewegung in die Verhandlungen zur Bundesstaatsreform gekommen – nachdem Sie, Herr Bundeskanzler, schon vorher Ihr deutliches Interesse daran, daß wir in der Bundesstaatsreform weiterkommen sollten, erklärt hatten. Ich finde, es ist dann leider trotzdem nicht in dem Tempo weitergegangen, wie wir es uns alle gewünscht hätten.

Klubobmann Dr. Khol hat dann einen Vorschlag zur Umsetzung der Bundesstaatsreform in einem zweistufigen Verfahren unterbreitet. Das ist im Prinzip jetzt der Stand der Dinge. Dabei geht es darum, daß wir in einem ersten Schritt jedenfalls den Entfall der mittelbaren Bundesverwaltung beziehungsweise die Übertragung dieser an die Länder und die Grundlagen für ein einheitliches Anlagengenehmigungsverfahren beschließen und erst in einem zweiten Schritt eine umfassende Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern vornehmen. – Das ist, wie ich meine, im wesentlichen unbestritten.

In einer politischen Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Wittmann wurde Anfang März auch dort die weitere Vorgangsweise zur Bundesstaatsreform beraten und Einvernehmen darüber erzielt, daß man sich zunächst einmal auf diese von mir genannten zwei Punkte beschränkt. Das soll sozusagen ein erster kleiner Schritt oder ein erster Schritt zu einer "kleinen Bundesstaatsreform" sein: Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, Verfahrenskonzentration und einheitliche Anlagenbehörde.

Von den beiden Klubobmännern der Regierungsparteien wurde betont, daß aber zumindest auch eine grundsätzliche Einigung über die Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit unverzichtbar ist, wobei aus der Sicht der Länder natürlich genauso unverzichtbar ist, daß im gleichen Zug auch die Frage der Finanzierung der Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit zu klären ist.

 

Als Schwerpunkte der Stärkung der Bundesländer aus dieser "kleinen Bundesstaatsreform" betrachte ich die Verländerung der mittelbaren Bundesverwaltung und – zumindest grundsätzlich – auch die Einführung von Landesverwaltungsgerichten – das aber eben nur unter der Voraussetzung, daß die finanzielle Abgeltung der Mehrkosten für die Länder, wie vereinbart, jedenfalls gesichert ist, weil wir sonst eine solche "kleine Bundesstaatsreform" sicherlich nicht rechtfertigen könnten. Die Gespräche mit dem Bund über die Finanzierung der Landesverwaltungsgerichte müssen noch geführt werden.

Durch die Verländerung der mittelbaren Bundesverwaltung wird die Vollziehung dieser Angelegenheiten zur Angelegenheit der Länder, was kraft der Finanzverfassung auch den Übergang der vollständigen Finanzierungsverpflichtung auf die Länder bedeutet. Das heißt, die Länder werden zusätzlich zum Personal- und Amtssachaufwand auch für den Zweckaufwand aufzukommen haben, während der Bund in all diesen Fragen keinerlei Finanzierungsverpflichtungen mehr haben wird.

Meine Damen und Herren! Eine Verländerung der mittelbaren Bundesverwaltung ohne gleichzeitige Vorsorge für die entsprechenden finanziellen Mittel im Finanzausgleich kann aus den ureigensten Interessen der Länder sicherlich nicht in Frage kommen!


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