Schritt, der im wesentlichen ausverhandelt ist, zu einem guten Ergebnis zu führen. Ich glaube, das würde allen guttun. Das würde sowohl der Bundesregierung als auch dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Ländern guttun, und ich hoffe sehr, daß wir diesbezüglich zu einem baldigen Abschluß der Verhandlungen kommen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben der finanziellen Abgeltung der Bundesstaatsreform war es mir auch möglich, mit Ermächtigung aller Landeshauptleute am 10. März 1998 die Schlußakte zur Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus gemeinsam mit dem Herrn Bundeskanzler und dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes zu paraphieren. Sie wissen, der entscheidende Vorteil des Konsultationsmechanismus ist der gegenseitige Schutz der Gebietskörperschaften bei der Tragung der Kosten aus Gesetzen und Verordnungen.
Bereits im Dezember des Vorjahres wurde das Ermächtigungs-BVG im Nationalrat diskutiert. Wie bekannt ist, hat es aber Einsprüche einiger Länderparlamente und auch des Nationalrates gegeben. Darüber wurden nun weitere Verhandlungen geführt, letztmalig in einer politischen Arbeitsgruppensitzung bei Staatssekretär Wittmann Anfang März. Dabei konnten wir von seiten der Landeshauptleute erreichen, daß die Bagatellgrenze auf ein erträgliches Maß gesenkt wurde.
Das System der Lastenaufteilung im Finanzausgleich wird durch die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus eine neue Qualität erhalten. Seitens der Länder konnte auch erreicht werden – das scheint mir sehr wichtig zu sein –, daß der Konsultationsmechanismus und der künftige Stabilitätspakt rechtlich miteinander verbunden werden. Der Konsultationsmechanismus und der künftige Stabilitätspakt werden zusammen bestehen, eine Kündigung des einen zieht auch eine Kündigung des anderen nach sich.
Nachdem nun auch in der Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrates am 20. März dieses Jahres die Zustimmung erzielt werden konnte, hat der Nationalrat bekanntlich am 25. März 1998 in dritter Lesung das Ermächtigungs-BVG beschlossen. Heute wird der Konsultationsmechanismus auch von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates, diskutiert. Ich hoffe, daß Sie Ihre Zustimmung zu diesem wichtigen Gesetz geben werden. Ich darf Sie darum bitten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie außerdem, in Ihrem jeweiligen Land dafür einzutreten, daß auch die Landtage möglichst rasch dem Konsultationsmechanismus ihre Zustimmung geben. Wir alle brauchen diesen Konsultationsmechanismus dringend: sowohl der Bund, aber ganz besonders auch die Bundesländer! Ich kann daher nur an Sie appellieren und bitten, darauf einzuwirken, daß die Landtage ebenfalls ihre Zustimmung geben. Die offenen Fragen betreffend Länderparlamente und Nationalrat, konnten inzwischen, wie ich meine, weitgehend geklärt werden.
Über die knifflige Frage, wie die zulässige Neuverschuldungsquote aufgeteilt sein soll, die insgesamt für die Länder, für die Städte und für die Gemeinden vorgesehen ist, wurde noch keine Einigung erzielt. Auf Vorschlag des Salzburger Landesfinanzreferenten, der derzeit den Vorsitz bei den Landesfinanzreferenten innehat und der die Verhandlungen seitens der Landesfinanzreferenten führt, soll bis Jahresmitte ein Expertenteam einen Vorschlag dazu erarbeiten. Der nächste Termin für ein solches Gespräch ist bereits festgelegt.
Sehr verehrte Damen und Herren des Bundesrates! Die Konvergenzkriterien können wir nur dann einhalten, wenn alle Gebietskörperschaften für ihren Bereich dauernd einen Beitrag zur Stabilität der Währung leisten. Voraussetzung für den Stabilitätspakt ist natürlich der Konsultationsmechanismus.
Wie gesagt, ich hoffe sehr, daß sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat wie auch die einzelnen Landtage diesem Konsultationsmechanismus bald ihre Zustimmung geben.
Erlauben Sie mir zum Abschluß, aus der Sicht eines Landeshauptmannes einige Gedanken zum Bundesrat und zur Zukunft des Bundesrates zu äußern.
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