Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 39

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vermeinten, für eine wesentlich flexiblere Lösung Zustimmung zu finden, was dann aber nicht der Fall war.

Ich hoffe, daß die den Wünschen des Nationalrates entsprechend angepaßte Vereinbarung, die wir in Vorarlberg – wir haben unvorsichtigerweise aufgrund der Unterschrift gleich im Landtag die Zustimmung zur Urfassung einstimmig beschlossen – einer neuerlichen parlamentarischen Behandlung im Landtag zuführen müssen, bald Rechtskraft erlangen kann. Das liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Bundes selbst, da ohne Konsultationsmechanismus kein Abschluß von Verhandlungen über den Stabilitätspakt möglich sein wird, weil im Stabilitätspakt eine Einbindung von Ländern und Gemeinden in Sanktionszahlungen stattfinden wird müssen. Diesbezüglich haben wir ein massives Interesse, daß ohne unsere Zustimmung keine Kostenüberwälzungen erfolgen können.

Der Konsultationsmechanismus ist ohne Zweifel ein Kompromiß. Natürlich kann man so komplizierte Sachverhalte in der juristischen Fassung nicht perfekt konstruieren. Sie leben mehr vom Geist einer guten Partnerschaft als von dem, was tatsächlich juristisch dadurch erfaßt wird. Aber mangels mehrheitsfähiger anderer Alternativen ist es eine durchaus brauchbare Regelung für die Länder, vor allem aber unersetzlich für die Gemeinden, die ohne diesen Mechanismus von allen Gesetzgebungsebenen ähnlichen Überwälzungen von Kosten ausgesetzt wären. Es ist aber auch für den Bund und die dort Verantwortlichen eine Stütze für den vernünftigen Umgang mit der knappen Ressource Finanzkraft, die bei allen Gebietskörperschaften knapp ist, beim Bund in ganz besonderer Weise.

Ich bitte Sie daher in Ihrer Eigenschaft als Länderkammer, den Ländern sowie dem Gemeinde- und Städtebund den Abschluß der nunmehr doch in Aussicht genommenen Vereinbarung über diesen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt zu ermöglichen.

Viel Zeit für das Zustandebringen des Konsultationsmechanismus und des Stabilitätspakts steht nicht mehr zur Verfügung. Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates dauert längstens noch 20 Monate. Wenn man die Sommerpause 1999 und eine Zeit der Wahlwerbung abzieht, dann werden es nicht viel mehr als 12 Monate für Beschlußfassungen sein.

Es mehren sich daher auch die Zweifel, ob es in dieser Zeit noch gelingen wird, die den Ländern 1992 in einer eigenen Vereinbarung zugesagte und seit Juni 1994 als Teilerfüllung dem Nationalrat vorliegende Bundesstaatsreform zustande zu bringen.

Ich möchte an dieser Stelle davor warnen, das Vertrauen der Länder in die Paktfähigkeit des Bundes noch einmal beziehungsweise weiterhin auf die Probe zu stellen, und zwar nicht, weil wir in der Lage wären, etwas zu erzwingen – das ist mir durchaus bewußt, Herr Bundeskanzler –, sondern weil dabei Vertrauen verlorengeht und weil das Verlorengehen von Vertrauen zwischen den Gebietskörperschaften für alle, für den Bund und für das Gemeinwohl, ein Schaden ist. Der Bund wird auch in den nächsten Jahren in manchen Fragen Länder und Gemeinden als Partner brauchen, nicht nur zur Ordnung der Finanzen. Wenn es zur politischen Gewohnheit des Bundes wird, Vereinbartes nicht einzuhalten, muß man zumindest davon ausgehen, daß die Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Bund insgesamt abnimmt – nicht nur, aber auch beim Finanzausgleich.

Mit diesem Appell an den Bund, nämlich eine in Jahrzehnten gewachsene solide Partnerschaft zwischen den Gebietskörperschaften, wobei es zur Kultur gehörte, daß Vereinbartes auch umgesetzt wird – nach bestem Wissen und Gewissen –, wieder neu zu beleben, möchte ich meine Rede schließen. (Allgemeiner Beifall.)

11.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke Herrn Landeshauptmann Sausgruber für seine Ausführungen. Ich bitte nun um die Berichterstattung über den 4. Punkt der Tagesordnung, die Herr Bundesrat Schöls übernommen hat. – Bitte.

Berichterstatter Alfred Schöls: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Landeshauptleute! Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Bericht des Aus


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