Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes liegt Ihnen vor. Ich darf daher – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auf die Verlesung des Berichtes verzichten.

Ich darf im Namen des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus mitteilen, daß dieser nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag stellt, keinen Einspruch zu erheben.

Frau Präsidentin! Ich darf Sie bitten, die Debatte zu eröffnen und die Abstimmung durchzuführen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung und die Antragstellung.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Als erster hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Ich darf ihn bitten, das Wort zu ergreifen.

11.22

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Meine sehr geehrten Herren Landeshauptleute! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin an sich deswegen zur Bundesratssitzung gekommen, weil ich vorhabe, zu einem "scheinbar unscheinbaren" Thema, nämlich zum Ermächtigungsgesetz für Städte- und Gemeindebund, über zwei wichtige politische Visionen zu diskutieren – über die wichtige politische Vision einer bürgernahen Verwaltung, einem in diesem Sinne verstandenen Konzept der Subsidiarität und des Föderalismus, aber nicht in dem Sinne, daß man ein "Hackel" mehr zieht, daß man die Autonomie des einen oder anderen mehr einschränken beziehungsweise mehr Kompetenzen an eine Position zu Lasten einer anderen finden kann, sondern verstanden als bürgernahe Verwaltung, dem guten Prinzip der Subsidiarität folgend, daß jene Dinge, die für den Bürger am besten und effizientesten auf Ebene der Gemeinden gemacht werden können – dieses Wort höre ich viel zu selten –, auch auf Ebene der Gemeinden gemacht werden sollen, daß jene Dinge, die am besten auf Ebene der Länder gemacht werden können, auf Ebene der Länder gemacht werden solle, und daß jene Dinge, die auf Ebene des Bundes gemacht werden sollen, dem Bund überlassen werden sollen, zu entscheiden, was zu tun ist. Dies soll auch im europäischen Sinn als Teil dieses Europa auf Ebene der Europäischen Union verstanden werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne war es unsere gemeinsame Absicht, eine Bundesstaatsreform zu versuchen, die diesem Namen auch Rechnung trägt, eine Bundesstaatsreform zu versuchen, die, ähnlich wie es nun auch die Schweizer beginnen, ohne Vorurteile, ohne Kompetenz- und Machtdenken analysiert, wo und in welcher Form die Leistungen für die Bürger im Sinne dieses Wandels vom Hoheitsstaat zum Dienstleistungsstaat am effizientesten erbracht werden können.

Wir haben gemeinsam festgestellt, daß diese Arbeit mehr Zeit in Anspruch nimmt, als es ursprünglich gedacht war. Wir werden daher diese umfassende Bundesstaatsreform, zu der ich mich bekenne – aber unter Einschluß der Gemeinden, der Länder, des Bundes und der europäischen Ebene –, sehr sachlich und gut organisiert – und ich hoffe auch entsprechend zügig – durchführen können.

Es ist unbestritten – ich bekenne mich dazu –, daß wir gesagt haben, daß Teile des Perchtoldsdorfer Abkommens, und zwar Übertragung der mittelbaren Bundesverwaltung, Anlagenrecht und Verfahrenskonzentrationen, unverzüglich umzusetzen sind und umgesetzt werden sollen. Ich würde meinen, die Menschen in unserem Lande interessiert keine Buchhalterdiskussion. Sie wollen eine bürgernahe und effiziente Verwaltung. Ich freue mich daher, daß wir die technischen Arbeiten gemacht haben, daß sich die Länder jetzt mit diesem alten Vorschlag einverstanden erklären, 280 Millionen Schilling an Abgeltung zu haben, und vieles ähnliches mehr.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite