Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wahren Vertreter der Länder hineinreklamiert. Die Landeshauptleutekonferenz gebe dem Bundesrat wieder keine Chance, kritisiert sie. – So lautet eine Meinung aus diesem Haus.

Die Chance, meine Damen und Herren, ist noch nicht ganz vorbei. Wir hätten sie heute. Wir hätten die Möglichkeit dazu, und ich habe das seinerzeit bereits erwähnt. § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes sieht genau diesen Mechanismus vor, der heute in diesem Papier bezüglich Konsultationsmechanismus enthalten ist. Da ist die Beteiligung der Parlamentarier vorgesehen. Man müßte nur den zweiten Bereich, nämlich die Bundesgesetze mit finanzieller Folgewirkung für die Länder, darin einbauen, denn dann wäre auch die verfassungsmäßig vorgesehene hierarchische Ordnung wiederhergestellt, daß die Vertreter des Souveräns – das Volk wählt die Parlamentarier –, die Parlamentarier, letztlich über diese Bereiche bestimmen, die nicht ohne sind.

Es wurde heute schon der Finanzausgleich zitiert. Im jetzigen Budget sind 172 Milliarden Schilling vorgesehen. Das geht an Ihnen, meine Damen und Herren, vorbei. 172 Milliarden Schilling werden verteilt, und Sie, die Sie die Länderinteressen zu vertreten haben, wissen das nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Weiss. ) – Zumindest verhalten sich Sie so, Herr Präsident Weiss, als ob Sie es nicht wissen würden. Ich unterstelle Ihnen, daß Sie es wissen. Ich werde aber aufgrund Ihres Abstimmungsverhaltens dann sehen, ob Sie es offiziell wissen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich glaube überhaupt, daß man zu Korrekturen übergegangen ist. Wir haben unter anderem auf der heutigen Tagesordnung auch noch die Beschlußfassung über die Ausschußzusammensetzung. Mittlerweile hat es in Niederösterreich eine Landtagswahl gegeben, und nach dem d’Hondtschen System wäre vor der Landtagswahl die Verteilung folgendermaßen gewesen: 7 : 6 : 3 und nach der Landtagswahl 7 : 5 : 4. Das paßt aber nicht. Der Wählerwille sollte korrigiert werden, daher hat man die Anzahl der Ausschußmitglieder und damit die Anzahl der Ausschußmitglieder der F-Fraktion reduziert. Daher ist man zu folgendem Verhältnis gekommen: 7 : 5 : 3.

Ich weiß nicht, ob wir uns daran halten, daß wir eine konsensuale Verfassung – das ist heute beschworen worden – haben wollen. Wenn Sie das nicht haben wollen, dann werden Sie die Konsequenz spätestens bei den nächsten Wahlen zu spüren bekommen, aber das ist für mich nur ein sehr geringer Trost, auch wenn meine Gemeinschaft zulegt. Für mich wäre es wesentlich mehr Trost, wenn der wahre Gedanke des Föderalismus Platz greifen könnte.

Es gibt eine Reihe von Anträgen – die nachfolgenden Debattenredner meiner Fraktion werden das noch erwähnen – und Ideen, die aufgezeigt und dargetan wurden, meine Damen und Herren! Diese sind schon alt, und ich möchte nicht sagen, daß sie "alte Hüte" sind. Es sind dies beispielsweise: Zustimmung zu Gesetzen, Mitwirkung bei der Ernennung von Verfassungsrichtern und jenen des Verwaltungsgerichtshofes, also Inkorporationsverbot, Aufhebung des Harmonisierungsgebotes und Einführung der Verwaltungsgerichte in den Ländern. Man redet jetzt endlich konkret darüber, denn das ist ein echtes Problem. Durch die Überlastung der obersten Gerichte, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, ist letztlich der Zugang des Bürgers zum Recht gefährdet. Da hätten auch die Länder Aufgaben und Möglichkeiten, entsprechend mitzuwirken. – All das, meine Damen und Herren, ist bis jetzt nicht geschehen. Die entsprechende Anträge liegen vor.

Der Kernpunkt – ein Sprichwort heißt so schön: Ohne Geld ka Musi’ – ist das Mitspracherecht bei Bundesgesetzen, die die Landesfinanzen entsprechend belasten. Dieses ist nach wie vor nicht gegeben. Wenn der sehr geehrte Herr Landeshauptmann von Salzburg, der durchaus einen sehr guten Standpunkt in bezug auf die Bezirksgerichte hat, sagt, er möchte natürlich auch die Reform des Bundesrates – er ist jetzt leider nicht anwesend –, dann muß ich ihm entgegnen, daß er damit im eigenen Haus beginnen soll, und zwar dahin gehend, daß die Salzburger Bundesräte endlich ein Rederecht zu wichtigen Themen, die es im Bereich des Landes und in Zielrichtung Bund gibt, bekommen. Das wäre an und für sich eine gute Möglichkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite