Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 51

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deshalb als Bundesrat des Landes Vorarlberg, als einziger meiner Fraktion, aus Respekt vor diesem Votum der heutigen Vorlage zustimmen. Dabei werde ich mich nicht als Notar fühlen, wie dies Herr Kollege Kone#ny abwertend gesagt hat.

Denn wir Freiheitlichen sind der Ansicht, daß die Bundesräte in bestimmten Materien mit den Absichten ihrer Landtage verschränkt werden können müssen – in bestimmten Materien und bei einem bestimmten Quorum des Landtages! Wenn wir heute über den Sicherheitsbericht debattieren, wenn wir heute über den Sozialbericht debattieren, dann sei es jedem unbenommen, die Positionen seiner Fraktion und seiner Partei darzulegen. Wenn es aber um grundsätzliche Verfassungsfragen, wenn es um Finanzfragen geht, dann müssen die Landtage die Möglichkeit haben, über die Bundesräte in die Bundesgesetzgebung einzugreifen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es hat mich gefreut, daß Herr Kollege Kone#ny heute zum ersten Mal über die Reform des Bundesrates gesprochen hat – meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie können ihm das weitersagen –, denn bislang glänzten die Koalitionsparteien bei all diesen Themen durch Diskussionsverweigerung. Sämtliche Anträge, die wir eingebracht haben, wurden nicht einmal auf die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse gesetzt. Ich werde dazu noch Stellung nehmen.

Die Herren Landeshauptleute haben schon darauf Bezug genommen, daß diese Verhandlungen rund um den Konsultationsmechanismus – ich darf mir an dieser Stelle erlauben, auch inhaltlich an der Vorgangsweise der Koalitionsparteien Kritik zu üben – eineinhalb Jahre gedauert haben und daß der erneuerte Text am 10. März paraphiert worden ist und nun die Parlamente dabei sind, diese Vorlagen zu beschließen.

Der neue Text – das geben wir auch als Freiheitliche zu – trägt einigen Forderungen des Parlaments und der Landtage Rechnung, nämlich daß nach Einleitung parlamentarischer Beratungen durch Initiativ- und Abänderungsanträge kein Konsultationsmechanismus mehr in Gang gesetzt werden kann, dafür aber jene Gebietskörperschaft, der das gesetzgebende Organ angehört, allfällige, durch diese Anträge bedingte Mehrausgaben selbst zu tragen hat.

All das stellt durchaus eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf dar. Das bestreiten wir auch gar nicht. Das Prinzip, das in verschiedensten Beiträgen schon strapaziert wurde: Wer anschafft, der soll auch bezahlen!, ist auch nicht falsch. Da haben Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsparteien, unsere volle Zustimmung.

Uns Freiheitlichen geht es bei der Vorgangsweise rund um die Beschlußfassung dieses Konsultationsmechanismus im wesentlichen um zwei Dinge: Erstens: Das Zustandekommen dieses Konsultationsmechanismus ist verfassungsrechtlich – ich möchte es einmal so ausdrücken – nicht ganz in Ordnung. Da wird an verfassungsmäßig legitimen Einrichtungen vorbei auf Regierungsebene ein Mechanismus eingesetzt, der in die Legislative eingreift. Sie betreiben damit eine schleichende Verfassungsänderung, ohne dies laut und deutlich zu sagen und ohne dies offen zu debattieren.

Wir sind auch der Ansicht, daß die Materie, die in dieser Vorlage heute hier von uns zu beschließen ist, in die Verfassungen der Länder eingreift und daß sie deshalb nicht eine Einspruchs-, sondern eine Zustimmungsmaterie hätte sein müssen. Wir sind der Ansicht, daß es eine Zustimmung hätte geben müssen, weil vom Finanz-Verfassungsgesetz abweichende Lösungen gefunden werden können und die Landtagsquoren präjudiziert werden.

Der zweite Punkt, den ich kritisiere, ist jener, der mich im Grunde genommen am meisten ärgert, nämlich daß dieser Konsultationsmechanismus nicht im Bundesrat eingerichtet wird, in einem verfassungsmäßig legitimierten Organ. Das ist schlicht und einfach unverzeihlich!

Das neue Gremium Konsultationsmechanismus wurde in regierungskoalitionärer Eintracht eingerichtet, obgleich man bereits verfassungsmäßig legitime Organe hätte. Wir haben nämlich nicht nur den Bundesrat, der die Interessen der Länder auf Bundesebene zu vertreten hat, sondern wir haben im Finanz-Verfassungsgesetz von 1948 in § 9 – Vorredner haben schon darauf Bezug genommen – diesen Ständigen Ausschuß zwischen National- und Bundesrat, der sich


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