Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 68

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Das ist der Schwachpunkt des Ansatzes mit § 9 Finanz-Verfassungsgesetz: daß es keinen Konsens über die Funktion des Bundesrates in dieser Ausprägung, natürlich auch keinen Konsens über ein freies oder gebundenes Mandat gibt, und daher ist dieser Ansatzpunkt für die Länder kein gangbarer Weg gewesen. Das verstehe ich.

Ich sehe im Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus auch keine Diskussion, bei der es um die Alternative geht: hie Konsultationsmechanismus – hie Bundesrat, in dem Sinne, daß sich beides ausschließt. Ich denke, daß das durchaus eine befruchtende Ergänzung sein kann. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, im Begutachtungsverfahren in besserer Form als bisher Einfluß zu nehmen, Bedenken zu artikulieren. Es ist auch unsere Aufgabe, zu beurteilen, was wir damit machen, wenn der Nationalrat diese Bedenken nicht entsprechend gewürdigt hat.

Wir haben auch, wenn es der Nationalrat endlich beschließt, die Möglichkeit, bereits vorab zu Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Gerade unter den Rahmenbedingungen des Konsultationsmechanismus wird dem eine große Bedeutung zukommen. Ich sehe also beim besten Willen keine Einschränkung des Parlamentarismus, sondern viele Ansatzpunkte für eine Intensivierung. Wenn wir es nicht selbst tun, wird uns auch künftig niemand daran hindern, die Interessen der Länder zu vertreten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.43

Präsident Ludwig Bieringer: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm dieses.

13.43

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Vorsitzender! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir stellen einen Antrag auf Rückverweisung. Wir meinen, daß gemäß Artikel 44 Abs. 2 der Bundesverfassung dies eine sogenannte Zustimmungsmaterie ist, und gehen davon aus, daß diese nicht ordnungsgemäß im Ausschuß behandelt worden ist.

Auch wenn mein Vorredner, der hochverehrte Herr Bundesrat Weiss, die vielen positiven Aspekte dieser Materie erwähnt und gemeint hat, daß alles in Ordnung ist, und uns mit großer juristischer Fachkenntnis erläutert hat, wie positiv und wie ordnungsgemäß dieses Gesetz zustande gekommen ist, stehen wir auf dem Standpunkt, daß dem nicht so ist. Wir werden daher auch eine verfassungsrechtliche Prüfung verlangen.

Gute Frucht kann nur über guter Wurzel gedeihen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wenn daher ein Gesetz mit noch so guten Absichten und mit vermeintlich so guten Auswirkungen für die Betroffenen nicht verfassungsgemäß, nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, so ist man jedenfalls berechtigt, Zweifel Ausdruck zu verleihen, was ich hiermit mache – um eine gute Wurzel zu schaffen, damit eine gute Frucht getragen wird. So oft wird ja kein Gesetz im Sinne eines Konsultationsmechanismus und der Ermächtigung für Länder und Städte und Gemeinden geschaffen. Wir murksen schon jahrelang daran herum – ein Grund mehr, daß hier guter Samen und gute Wurzel vorhanden sind, um eine gute Frucht zu erhalten. (Bundesrat Schöls: Sie wollten doch dem Bösch die Chance geben, daß er mich umstimmt! Sie bringen ihn um die einmalige Chance!) So ist es. Wir nehmen die Chance nicht wahr, es zu machen. (Bundesrat Schöls: Das wird man Ihnen nicht danken in Ihrer Fraktion!)

Viel Gescheites und viel Richtiges haben die beiden Landeshauptleute gesagt. Sehr schwärmerisch ist der Herr Bundeskanzler hier vorgegangen, indem er die Vorteile der EU ... (Bundesrat Prähauser: Nicht schwärmerisch, sehr konkret!)

Lassen Sie mir doch das "schwärmerisch"! Er hat doch mit so viel Elan, mit so viel Begeisterung die Vorzüge der EU in bezug auf die Gesetzgebung, in bezug auf eine bessere Koordinierung in der Wirtschaft und Sozialgesetzgebung sowie Außenpolitik und Sicherheitspolitik erwähnt. Der Herr Bundeskanzler hat ja hier eigentlich fast eine verspätete Pro-EU-Rede gehalten. Wir sind ohnedies nichts anderes gewöhnt, und der Herr Bundeskanzler hat ja durchaus recht: Nachdem der Bundesregierung beziehungsweise der Republik schon fast 70 Prozent der Kompetenzen


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