Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 83

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

tenden richterlichen Funktionen eingeräumt wird. Ein Verfassungsvergleich mit der Bundesrepublik Deutschland zeigt, daß diese Forderung nicht unangemessen ist, denn dort gibt es sehr wohl eine Bestellung je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat. Außerdem darf ich darauf verweisen, daß die Verfassungsnovelle 1929 diese Bestimmung eigentlich abgeändert und jene Regelung eingeführt hat, die wir heute noch haben.

Meine Damen und Herren! Diese Argumentation wird dadurch verstärkt, daß die Länder von der Tätigkeit der beiden Gerichtshöfe maßgeblich betroffen sind. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet auch über die Gesetzmäßigkeit der Landesvollziehung und der Verfassungsgerichtshof unter anderem auch über die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetzen und die Gesetzmäßigkeit von Wahlen in den Ländern. Schließlich entscheidet der Verfassungsgerichtshof als Schiedsgericht über Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. Schiedsgerichte werden aber ansonsten üblicherweise von den betroffenen Parteien gleichrangig besetzt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich den Vorrednern anschließen und meine, daß es hoch an der Zeit ist, daß wir gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, von der gesetzgeberischen Seite her Maßnahmen treffen, um bei diesen dramatischen Umständen eine Wendung zum Besseren herbeizuführen. In diesem Sinne werden meine Fraktionskollegen und ich diesen Berichten zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Prähauser. )

14.54

Präsident Ludwig Bieringer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile dieses.

14.54

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Meine Herren Präsidenten! Meine Damen und Herren! Im Grunde genommen sind sich alle Redner darin einig, daß der Zustand, dem die Obersten Gerichte ausgesetzt sind, untragbar ist. Wir unterscheiden uns vielleicht nur dadurch, daß wir den Berichten nicht zustimmen. Wir können uns nicht der Meinung anschließen, durch eine Zustimmung ein Wohlverhalten des Gesetzgebers herbeizuführen, sondern wir müssen unsere Kritik durch eine Nichtzustimmung ausdrücken, denn sonst könnte der Eindruck erweckt werden, man sei mit dem Zustand einverstanden. Wir sind mit dem Zustand nicht einverstanden!

Die Vorgaben der Bundesregierung, die die Einhaltung bestimmter budgetpolitischer Zielsetzungen gewährleisten sollen, sind mit ein Grund, daß deren Wahrnehmung durch die Gerichte dazu führt, daß die Kontrollaufgaben nicht in dem Maße wahrgenommen werden können wie vorgesehen.

Auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung haben die Obersten Gerichte eine besonders wichtige Staatsfunktion und Staatsaufgabe zu erfüllen. Es müssen daher auch dann die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Arbeit jener Gerichte vorhanden sein, und wenn diese nicht vorhanden sind, so müssen sie geschaffen werden, meine Damen und Herren!

Diese Kritik geht nicht nur inhaltlich, wenn man die Berichte interpretiert, sondern auch wortwörtlich aus ihren Berichten hervor. Wir Freiheitlichen, aber, wie man hört, auch die Kollegen von den anderen Fraktionen, die sich sonst als Partner der Bundesregierung bezeichnen, stehen hinter ihren Anliegen. Ich wollte nur, daß man sagen könnte: Laßt auf Worte Taten folgen! – Mir kommen hingegen berechtigte Zweifel.

Wer den Gerichten ihre Ansprüche verweigert, der behindert und gefährdet ihre Handlungsfähigkeit, meine Damen und Herren! Und sie ist nicht nur gefährdet, die Handlungsfähigkeit ist schon in Frage gestellt! Noch viel mehr: Man behindert und gefährdet die Rechtsstaatlichkeit Österreichs! Auch das müssen wir lauthals sagen. Und, meine sehr verehrten Kollegen, die Rechte der Bürger werden geschmälert. Das bedrückt mich ganz besonders, denn wir sind für die Bürger da. Wir haben für die Bürger dazusein, und die Gerichte sind es auch kraft ihrer Profession.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite