Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 94

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Einsparung von rund 750 Millionen Schilling. (Bundesrat DDr. Königshofer: Unsere Forderungen haben schon Wirkung!)

Im internationalen Vergleich verfügt die Oesterreichische Nationalbank angesichts der Mitarbeiterzahl der Zweigstellen pro 100 000 Einwohner zusammen mit jenen der niederländischen Zentralbank über das schlankste Europas. Zudem wurden weitreichende Änderungen der Dienstbestimmungen, insbesondere bei den Pensionskonditionen der Dienstnehmer sowie den freiwilligen Sozialleistungen der Bank beschlossen. Das gegenständliche Bundesgesetz nimmt zudem Bezug auf das bestehende Pensionssystem der Oesterreichischen Nationalbank gemäß Entschließungsantrag Nr. 58/E vom 15. Mai 1997, demzufolge dieses Pensionssystem mit der vorliegenden Novelle verändert werden soll.

Konkret ist dazu vorgesehen, daß ab 1. Mai 1998 neu eintretende Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank dem ASVG-System unterstellt werden. Zusätzlich ist die Schaffung einer Pensionskasse vorgesehen, deren konkrete Bedingungen derzeit in Verhandlung stehen, jedoch soll eine Angleichung an die für die EZB geltende Regelung getroffen werden. Rund 150 Personen unterliegen bereits seit ihrem Eintritt in die Oesterreichische Nationalbank nach 1993 einer Neuregelung im Pensionssystem. Sie leisten bereits einen Pensionsbeitrag von 10,25 Prozent bis zur Höchstbemessungsgrundlage nach den Bestimmungen des ASVG und für den allfällig darüberliegenden Betrag einen von 2 Prozent. Die vor 1993 in den Dienst der Nationalbank getretenen Mitarbeiter leisten einen Pensionsbeitrag von 2 Prozent ihres jeweiligen Einkommens ohne Begrenzung nach oben. Auch hinsichtlich des Zugangs zur Pension, Vordienstzeiten, Anwartschaften und Lebensalter, wurden seit 1992 deutliche Einschnitte gegenüber den ursprünglich geltenden Bestimmungen und Möglichkeiten vorgenommen.

Insgesamt kann sich das Unternehmen Oesterreichische Nationalbank heute ohne Probleme jedem Vergleich mit anderen modernen Dienstleistungsbetrieben stellen. Es gibt nicht mehr Sozialleistungen als anderswo. Ebenso entspricht die Entlohnung von Mitarbeitern den vergleichbarer Sektionen. (Bundesrat Dr. Harring: Das glauben Sie selbst nicht!) Alle anderen Behauptungen sind von Neidkomplexen geleitet, Herr Dr. Harring!

Stimmt es, daß Sie Bankangestellter sind? (Bundesrat Dr. Harring: Das ist keine Frage!) Wunderbar! Dann habe ich ein Beispiel für Sie. Sie haben vorhin die 17,5 Gehälter kritisiert. Ich nehme an, daß Sie als Bankangestellter auch dem Bankenkollektivvertrag unterliegen. (Bundesrat Dr. Harring: Nein!) § 13 Abs. 4 des Bankenkollektivvertrages ist eine Regelung, die auf Sozialpartnerebene verhandelt wurde und für viele Bankangestellte Österreichs gilt. Darf ich sie Ihnen vorlesen? Darf ich sie Ihnen erklären? (Bundesrat Dr. Harring: Ich habe einen anderen Kollektivvertrag!) Dann sind Sie doch von Neid getragen. Entschuldigen Sie! Wenn Sie als einziger Bankangestellter diese Regelung nicht haben, dann tut es mir leid. (Bundesrat Dr. Harring: Lesen Sie Ihren Text weiter vor, weil Sie verstehen wirklich nichts!)

Hören Sie mir zu, und urteilen Sie dann. § 13 Abs. 2 Bankenkollektivvertrag sieht vor, daß, wenn jemand in Pension geht, er ein Anrecht auf ein Jahresgehalt plus zwei Monatsgehälter hat. Ein Jahresgehalt beträgt nach dem Bankenkollektivvertrag 15 Monate. Wenn man zu dem zusätzlich die Sonderzahlungen dazurechnet, kommt man auf zweieinhalb Monate. Damit haben Sie 17,5 Monate, und die sind im gesamten Bankenbereich Österreichs üblich. Das ist eine Kollektivvertragsregelung. Daher ist es eine Unterstellung, wenn Sie behaupten, das sei ein Privileg, die von Neid getragen ist. (Bundesrat Dr. Harring: Es gibt vier verschiedene Banken-Kollektivverträge!) Das ist durchaus möglich. (Bundesrat Dr. Harring: Dann behaupten Sie doch nicht so einen Unsinn!)

Ich behaupte, daß das ein Bestandteil eines Kollektivvertrages ist. (Bundesrat Dr. Harring: Das gilt nur für die Aktienbanken!) Ja, natürlich. (Bundesrat Dr. Harring: Das ist mutig, herauszugehen, etwas zu sagen, was nicht stimmt!) Freilich ist es mutig. Es ist genauso mutig, sich herzustellen und immer wieder Neidkomplexe zu schüren. Sie wollen einfach nicht zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Dr. Harring, daß in Anerkennung unseres Rechtsstaates in bestehende Verträge nicht eingegriffen werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Harring. ) Das ist


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