Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 95

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bestehendes Recht. Das ist Kollektivvertrag. Das ist Recht. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Lassen Sie mich zum Abschluß kommen. Um die Teilnahme Österreichs an der Währungsunion zu gewährleisten, muß die Nationalbank die Voraussetzungen für die Teilnahme am ESZB schaffen. Zur Sicherstellung dieser Voraussetzungen dienen nicht nur das vorliegende Bundesgesetz, sondern auch umfangreiche organisatorische und rechtliche Anpassungen. Wichtige Schritte wurden dazu bereits in den vorangegangenen Jahren gesetzt. Nun erfolgt im Interesse Österreichs der Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion mit einer von der EZB getragenen Politik und dem Euro, einer gemeinsamen Währung als Stabilitätsfaktor in Europa.

Im Vertrauen auf diese Politik und Währung wird meine Fraktion daher gegen dieses Gesetz keinen Einspruch erheben, und auch ich stimme gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

15.50

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat DDr. Königshofer. – Bitte.

15.50

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Vielleicht darf ich zuerst den Irrtum des Kollegen Rauchenberger in bezug auf die Kollektivverträge aufklären. Er spricht vom Bankenkollektivvertrag, der aber nur für die Angestellten der österreichischen Aktienbanken gilt. Daneben gibt es noch drei andere Kollektivverträge, nämlich jenen für die Angestellten der Österreichischen Sparkassen, jenen für die Angestellten der Genossenschaftsbanken nach dem Prinzip Schulze und Delitsch, das sind die Volksbanken, und jenen für die Raiffeisenbanken. Soweit mir bekannt ist, ist Herr Kollege Harring nicht Mitarbeiter einer Aktienbank, sondern Direktor einer Raiffeisenbank. Daher ist das, was Herr Kollege Rauchenberger hier verzapft hat, objektiv unrichtig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber nun zur Sache, meine Damen und Herren! Dieser vorliegende Gesetzesbeschluß bringt nur einige marginale und – ich würde auch sagen – formale Änderungen einschlägiger Gesetze mit sich. Dabei stehen wir vor einer ganz gravierenden Änderung der währungspolitischen und monetären Rahmenbedingungen in Europa. Und gerade diese Änderung sollten einmal grundsätzliche Fragen in bezug auf eine Neupositionierung der Oesterreichischen Nationalbank aufwerfen.

Meine Damen und Herren! Wir gehen der Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion entgegen. Die dritte Stufe sieht die Einrichtung einer Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main vor, und diese Zentralbank soll eine von der Politik unbeeinflußte Währungspolitik in Europa für den Euro machen. Die OeNB verliert damit ganz wesentliche Kompetenzen und ist nur mehr ein kleiner Teil eines größeren Ganzen, nämlich ein Teil dieser Europäischen Zentralbank. Sie wird keine eigene Währungspolitik mehr machen können. Die Währungspolitik der Oesterreichischen Nationalbank hat sich ohnehin in der Vergangenheit auf die D-Mark-Anbindung reduziert, aber immerhin war sie noch frei in ihrer Entscheidung, nämlich die Entscheidungen der Deutschen Bundesbank nachzuvollziehen oder nicht.

Die Oesterreichische Nationalbank wird auch keine eigene Zinspolitik mehr machen können. Auch diesbezüglich hat sie schon jahrelang mit der Deutschen Bundesbank gleichgezogen, aber sie war immerhin in der Entscheidung frei, diese Vorgaben nachzuvollziehen oder nicht.

Die Devisenbewirtschaftung haben wir ohnehin schon seit Jahren hinter uns, weil seit November 1991 die Devisenliberalisierung in Kraft getreten ist. Seither ist der freie Geldverkehr möglich, allerdings hat die Nationalbank bisher auf einer Meldepflicht, die völlig unverständlich ist, bestanden. Es hat schwere Strafen für den Fall gegeben, daß ein österreichischer Bürger in München oder Frankfurt ein Konto eingerichtet hat, ohne dies der Nationalbank zu melden.

Somit reduzieren sich die Aufgaben der Nationalbank letztendlich auf den Bereich der Geldversorgung, der auch schon angesprochen wurde. Unter "Geldversorgung" versteht man den Druck


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