Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 98

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liturgie den Spruch des Herrn gibt: Noch ehe der Hahn dreimal kräht, wirst du mich verraten haben.

Es hätte mich gewundert, Herr Dr. Königshofer, wenn es Ihnen und der freiheitlichen Verunsicherungstruppe gelungen wäre, noch ehe sich die heutige Bundesratssitzung dem Ende zuneigt (Beifall bei ÖVP und SPÖ – Bundesrat Eisl: Das würde ich nach der niederösterreichischen Landtagswahl nicht sagen!) , Ihre Worte, die wir heute über Konsultationsmechanismus, über Föderalismus, über mehr Mitwirkung gehört haben, nicht selbst zurückzunehmen.

Herr Dr. Königshofer! Wenn Sie Kollegen Dr. Kaufmann ins Lächerliche ziehen, weil er für Zweiganstalten in den Bundesländern eintritt, und heute in der Früh gesagt haben, der Bundesrat und die frei gewählten Bundesräte haben die Aufgabe, Länderinteressen zu vertreten (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer ), so darf ich Ihnen mitteilen, daß es die offizielle Stellungnahme des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung, datiert mit 9. Dezember 1997, an das Bundesministerium für Finanzen, in Durchschrift auch an das Präsidium des Nationalrates, gibt, in der das Land Niederösterreich, dessen Landtag gestern die niederösterreichischen Bundesräte wieder in dieses Hohe Haus entsandt hat, darauf besteht, daß die Zweiganstalt in St. Pölten bestehen bleibt. Kollege Dr. Kaufmann hat sonst nichts gemacht als das, von dem Sie heute in der Früh mit weinerlicher Stimme beklagt haben, daß wir es nicht machen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Nein! Kein Mensch hat hier geweint, Herr Kollege!)

An den Taten haben wir Sie erkannt. Ehe die heutige Sitzung zu Ende ist, haben wir wieder gesehen, was Sie machen wollen: destabilisieren, reden, damit die Zeit vergeht, und Aussagen machen, damit Sie in den Zeitungen stehen und als Weltverbesserer dastehen. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. – Da werden wir nicht mitmachen, und daher habe ich meine ursprüngliche Wortmeldung, die ich storniert hatte, noch einmal aufgenommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.05

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Prähauser. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe bei der ÖVP und bei den Freiheitlichen.)

16.05

Bundesrat Stefan Prähauser (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich bei all meinen Vorrednern für ihre Ausführungen bedanken. Kollegen Rauchenberger und Kollegen Kaufmann danke ich dafür, daß sie in einer akribischen Einzeldarlegung die Problematik verständlich aufgelistet und uns allen klargemacht haben, worum es bei dieser Materie geht; Kollegen Schöls dafür, daß er Ungereimtheiten hier klargestellt hat; aber auch den Kollegen Harring und Königshofer möchte ich danken, weil sie uns zumindest ansatzweise den Anschein vermittelt haben, sich mit der Materie, über die sie gesprochen haben, auch auseinandergesetzt zu haben; ganz im Gegensatz zu ihren fünf Rednern im Nationalrat, bei denen ich in keinem einzigen Satz – ich habe mir das genau durchgelesen – feststellen konnte, daß es dort tatsächlich jemandem um die Sache gegangen ist. Das möchte ich hier aber unterstreichen. Daß Sie subjektive Darstellungen abgeben, sei Ihnen als Opposition zugestanden, aber denken Sie daran: Nicht alle sind im Finanz- oder Bankgeschäft tätig, auch andere Sichtweisen müssen im Interesse Österreichs angebracht werden.

Die Novelle zum Nationalbankgesetz ist notwendig geworden, weil die Europäische Zentralbank demnächst entstehen wird und damit wesentliche Kompetenzen der Währungs- und Finanzpolitik delegiert werden. Nachdem ich eingangs schon gesagt habe, daß die Freiheitlichen nicht immer den Eindruck machen, sich mit der Materie auseinanderzusetzen, darf ich einen Absatz aus dem Bericht des Finanzausschusses zitieren, damit wir alle zumindest den gleichen Wissensstand haben:

Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Vorbereitung der Einführung der gemeinsamen europäischen Währung – Euro. Gemäß Artikel 108 EG-Vertrag sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, daß ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften einschließlich ihrer Zentralbanksatzungen spätestens zum Zeitpunkt der Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken – ESZB – mit dem EG-Vertrag und mit der ESZB-Satzung in Einklang stehen.


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