Jeder in der Privatwirtschaft Tätige kann sich angesichts dieser Privilegien nur verhöhnt fühlen. (Bundesrat Dr. Tremmel: So ist es! – Beifall bei den Freiheitlichen.)
Zu einer Abspeckung der Nationalbank gehört natürlich auch, daß die Anzahl der Filialen in den Bundesländern zumindest zur Diskussion gestellt werden kann. Herr Kollege Kaufmann! Mein Föderalismusglaube geht nicht soweit, daß man aus Imagegründen in den Landeshauptstädten ... (Bundesrat Schöls: Ihre Wünsche erfüllen wir! Die zwei neuen Bundesräte aus Niederösterreich, die gestern gewählt wurden , ...) Ich komme aus Oberösterreich! (Bundesrat Schöls: ... können unter Beweis stellen, ob sie das leben, was sie heute in der Früh weinerlich vom Rednerpult gefordert haben! Das ist die Realität!)
Die zwei Bundesräte müssen das nicht unbedingt fordern, aber aus Oberösterreich kommt eine solche Forderung nicht, und ich sehe, ... (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Aber mein Föderalismusglaube geht nicht so weit, daß ich meine, daß man in den Landeshauptstädten Zweigfilialen aufrechterhalten müßte, die funktional nicht ausgelastet sind. Der Föderalismus kann nicht in Form von Geldverschwendung Einzug halten.
Zu den Reserven der Nationalbank wurde auch von meinen Kollegen Harring und Königshofer einiges gesagt. Diese Reserven betragen 114 Milliarden Schilling, die freie Reserve allein beträgt 28 Milliarden Schilling. Spätestens wenn die Europäische Zentralbank ihre Arbeit zur Gänze aufnimmt, müßten diese Reserven stark abgebaut werden und dem österreichischen Budget zugute kommen – was natürlich nicht der Fall sein wird. Vielmehr befürchte ich, daß diese Reserven in Zukunft für Proporzzwecke mißbraucht werden sollen. Dafür eröffnet § 4 Abs. 1 dieser Novelle viele Möglichkeiten. Mit § 4 Abs. 1 dieser Novelle wird der Nationalbank das Recht eingeräumt, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung Rechtsgeschäfte abzuschließen, die nicht zu den eigentlichen Aufgaben des Europäischen Zentralbankensystems gehören.
Dahinter steckt, daß sich die Nationalbank an privatwirtschaftlichen Unternehmen beteiligen kann, wodurch eine versteckte Verstaatlichungspolitik betrieben werden kann. Da die Nationalbank ihre Gewinne ohnehin abliefern muß, wird im vordergründigen Interesse dieser potentiellen Beteiligungspolitik nicht die Rendite der jeweiligen Beteiligung stehen, sondern es werden andere vom Proporz getragene Interessen im Vordergrund stehen. Wir Freiheitlichen werden, wenn das in Zukunft passiert, rechtzeitig darauf hinweisen.
Die Beteiligungspolitik der ATW hat in der Vergangenheit gezeigt, welch enormen volkswirtschaftlichen Schaden eine ausufernde branchenfremde Beteiligungspolitik von Staatsmonopolen anrichten kann. Ich denke da nur an Head und HTM.
Abschließend fasse ich meine wichtigsten Forderungen nochmals zusammen: Erstens: Die wirtschaftlichen und politischen Vorfeldorganisationen von politischen Parteien müssen als Aktionäre der Nationalbank ausscheiden. Die Nationalbank gehört ins Eigentum des Staates, der Länder und der Gemeinden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Zweitens sind die Organe der Oesterreichischen Nationalbank zu verkleinern, die Nationalbank muß schlanker werden.
Drittens sind die Privilegien der Mitarbeiter der Nationalbank abzubauen und zu reduzieren.
Viertens ist die Anzahl der Zweigstellen drastisch zu reduzieren.
Fünftens sind die Reserven zugunsten des Budgets zu reduzieren. Da diese Punkte in der vorliegenden Nationalbankgesetz-Novelle nicht einmal annähernd beziehungsweise ansatzweise erfüllt werden, stimmen wir Freiheitlichen dieser Novellierung nicht zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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