Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 150

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13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird (656 und 1101/NR sowie 5660/BR der Beilagen)

14. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Bienenseuchengesetz, das Fleischuntersuchungsgesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Gesetz betreffend die allgemeine Einführung der Hundetaxe im Lande Vorarlberg geändert und das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Lungenseuche der Rinder sowie das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest aufgehoben werden (EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz 1997) (949 und 1103/NR sowie 5662/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Bienenseuchengesetz, das Fleischuntersuchungsgesetz, das IBR/IPV-Gesetz und das Gesetz betreffend die allgemeine Einführung der Hundetaxe im Lande Vorarlberg geändert und das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Lungenseuche der Rinder sowie das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest aufgehoben werden (EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz 1997).

Die Berichterstattung über die Punkte 13 und 14 hat Herr Bundesrat Kraml übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Johann Kraml: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Berichte des Gesundheitsausschusses liegen Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich erspare mir daher deren Verlesung.

Der Gesundheitsausschuß stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit für beide Beschlüsse des Nationalrates den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte und die Anträge.

Wir gehen in die Debatte ein. Sie wird, wie schon erwähnt, zusammengezogen durchgeführt.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Eisl. – Bitte.

20.51

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es geht bei diesen beiden Punkten um das Veterinärrechtsanpassungsgesetz und das Gesundheitsgesetz. Wie aus dem Bericht eindeutig hervorgeht, soll das Tierseuchengesetz der Rechtslage in der Europäischen Gemeinschaft beziehungsweise in der EU angeglichen werden. Leider muß ich aufgrund des Berichtes feststellen, daß mit dieser Änderung der in Österreich sehr hohe Standard gesenkt wird, und das ist schade.

Wir haben vor dem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft oft gehört, daß Österreich die hohen Standards in Umwelt, Gesundheit und Seuchenbekämpfung auch in der Gemeinschaft beibehalten wird. Jetzt trifft genau das ein, was wir schon immer befürchtet haben: daß wir uns der EU angleichen müssen!


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