Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 152

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ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Das haben wir auch nicht erwartet!) Ich sehe diese beiden Gesetze auch nicht nur negativ. Die zwei Berichte des Gesundheitsausschusses geben uns heute die Gelegenheit, über ... (Bundesrat Eisl: Du verläßt dich auf die künstliche Besamung, nicht Bestäubung! Das geht bei Rindern nicht! Nur bei den Blumen!) Ja.

Diese beiden Gesetze geben uns heute die Gelegenheit, über diese Themen zu diskutieren. Lieber Herr Kollege Eisl! Wir können diskutieren, inwiefern es um das Einkaufen, um das Kochen und um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Österreich geht. Diese zwei Gesetze – das Lebensmittelgesetz und das EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz – sind für uns ein klares Bekenntnis zum Verbraucherschutz.

Wir haben in Österreich einen sehr hohen Standard der Essens- und Trinkkultur. Essen und Trinken nehmen im Lebensstil der Österreicher einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert ein. Die mengenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist in Österreich schon seit längerer Zeit – Gott sei Dank – ausreichend gesichert, doch nimmt die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln laufend zu. In diesem Zusammenhang darf ich den Anbietern – einerseits jenen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und andererseits jenen im Bereich der Gastronomie – ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Im gesamten Lebensmittelsektor wird in Österreich eine Wertschöpfung im Ausmaß von 265 Milliarden Schilling erwirtschaftet. Das macht 12 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes aus.

Im internationalen Vergleich zeigt sich, daß die Lebensmittelkontrolle – ihr kommt wegen der Liberalisierung sehr hohe Bedeutung zu – in Österreich als sehr genau eingestuft werden kann. Befragt nach den Kriterien, die für den Konsumenten die Qualität von Lebensmitteln ausmachen, nennen die Österreicher drei Punkte: die Frische, die Herkunft der Lebensmittel und die Naturbelassenheit.

Wer ist verantwortlich? Wer kontrolliert die Gesetze beziehungsweise die Verordnung? – Wir haben im Ausschuß darüber diskutiert, und ich habe dem Vertreter des Ministeriums unter anderem auch die Frage gestellt, wie viele Lebensmittelkontrollore es in Österreich gibt. Ich habe dankenswerterweise auch eine Antwort bekommen, und zwar schriftlich! – Es sind in Österreich 251 Lebensmittelkontrollore eingesetzt, die jährlich auf 40 000 bis 50 000 gezogene Proben kommen. (Bundesrat Eisl: Inzwischen ist einer in Pension gegangen!) Durch die Verschiebung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde auf den Landeshauptmann werden nicht nur Kosten gespart, sondern es kann auch konzentrierter vorgegangen werden.

Richtig und wichtig – das möchte ich auch erwähnen – ist, daß das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht mißbraucht wird. Gerade Bauernmärkte haben eine besondere Verpflichtung, auch tatsächlich Bioprodukte anzubieten. Dort, wo "Bio" draufsteht, muß auch Bio drinnen sein! Jene, die in diesem Bereich Mißbrauch betreiben, werden in Zukunft mit diesem neuen Gesetz – auch das haben wir diskutiert – strenger zur Verantwortung gezogen werden.

Ganz kurz noch zum Veterinärrechtsanpassungsgesetz: In dieser Novelle geht es um die Umsetzung der EU-Richtlinien. Frau Bundesministerin! Im Vollzug muß sichergestellt werden, daß der bürokratische Aufwand für bäuerliche Betriebe in Grenzen gehalten wird. Aufzeichnungen soll es nur soweit wie notwendig geben, damit, wenn Wartezeiten bei Verabreichung von Arzneimitteln eingehalten werden müssen, dies auch nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Es gibt vom Gesundheitsausschuß des Nationalrates eine Ausschußfeststellung, die sich mit dem Fleischuntersuchungsgesetz auseinandersetzt. Gemäß dieser soll eine Kontrolle von Tieren und nicht von Betrieben erfolgen. Neuerliche zusätzliche Auflagen über diese vereinbarte Aufzeichnungspflicht hinaus würde die Landwirtschaft als Schikane empfinden. Frau Bundesministerin! Im Ausschuß wurde versichert, daß der Verordnungstext nach Rücksprache mit der Interessenvertretung, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer, erfolgt.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zum Abschluß noch eine Bemerkung: Früher gab es Gesetze zum Schutz für die Bauern. Heute werden immer mehr Gesetze zum Schutz vor den Bauern verabschiedet. Der volkswirtschaftliche Nutzen der eigenen Lebensmittelpro


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