Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 154

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werte ich als Beweis dafür, daß die Lebensmittelkontrolle in Österreich funktioniert. Der Grund für verdorbene Lebensmittel ist meistens die Unterbrechung der Kühlkette. (Bundesrat Eisl: Jetzt habe ich geglaubt, daß Sie sagen werden: Die Opposition ist daran schuld!) Deshalb ist es notwendig, die Kontrollen weiterhin aufrechtzuerhalten beziehungsweise noch zu verbessern.

Hohes Haus! Noch einige kurze Anmerkungen zum EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz: Mit der vorliegenden Novelle wird das österreichische Tierseuchengesetz mit den einschlägigen Vorschriften der EU harmonisiert und präzisiert. Diese Harmonisierung ist nicht – wie Kollege Eisl behauptet – eine Nivellierung, sie betrifft nicht eine Senkung von Grenzwerten, sondern ist eine positive Erweiterung.

Ich möchte folgendes Beispiel anführen: Ich habe gerade § 1 Abs. 4 herausgesucht. Hier werden EU-Vorschriften hinsichtlich Pferdepest, Fischseuchen und so weiter zusätzlich zum bisherigen Gesetz übernommen.

Noch ein Wort zur Tierseuchenbekämpfung, wie sie Kollege Eisl dargestellt hat: Es geht um eine Anpassung und nicht um eine Senkung. Es geht um mehr Klarheit, es geht um Präzisierung!

Kollege Eisl meinte, daß die Erhitzung von Speiseresten ein Problem sei. Dazu möchte ich sagen: Speisereste sind all das, was vom Menschen nicht gegessen wurde. Diese müssen laut Gesetz noch zusätzlich erhitzt werden, damit sie den Schweinen verfüttert werden können. Auf diese Weise wird aus Speiseresten nicht plötzlich Sondermüll, der den Schweinen vorgesetzt wird. Ich meine, daß wir Speisereste, die für den Menschen verträglich sind, nicht unbedingt einer Sonderverbrennung mit 140 Grad – die Sie wahrscheinlich wollen! – oder ähnlichem zuzuführen brauchen!

Meine Damen und Herren! In Österreich wurde bereits auch mit den bisherigen Gesetzen bewiesen, daß Seuchen verhindert werden können – im Unterschied zu anderen europäischen Staaten. Da gebe ich Ihnen recht! Und die heutigen Novellen stellen eine weitere Verbesserung dar. Es gilt aber, auch zukünftig alles daranzusetzen, daß Österreich weiterhin tierseuchenfrei bleibt. Es gilt, alle Vorkehrungen in diese Richtung zu treffen – im Interesse der Landwirtschaft, im Interesse der österreichischen Bevölkerung, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.

Aus diesen Gründen wird meine Fraktion gegen diese beiden Vorlagen keinen Einspruch erheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.12

Präsident Ludwig Bieringer: Nächste Wortmeldung: Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. – Bitte, Herr Präsident.

21.12

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit meiner kurzen Wortmeldung löse ich ein Versprechen ein, das ich Herrn Kollegen Kone#ny gegeben habe.

Bei der Erstellung der Tagesordnung hat bei ihm die Tatsache zu Recht Verwunderung ausgelöst, daß im Rahmen des Veterinäranpassungsgesetzes ein Gesetz über die Einführung einer allgemeinen Hundetaxe im Lande Vorarlberg geändert wird. Und wenn sich vielleicht jemand die Mühe gemacht hat, die Materialien durchzulesen, dann wird das Erstaunen noch etwas größer geworden sein: Denn es handelt sich hiebei um ein Gesetz, das der Vorarlberger Landtag – damals noch mit allerhöchster Genehmigung – im Jahre 1875 beschlossen hatte und das nach wie vor in Geltung steht. Dies nicht deshalb, weil die Vorarlberger Gesetze so gut sind, daß sie Jahrhunderte überdauern, sondern aus dem ganz einfachen Grund, weil der Landtag damals in der Lage war, in diesem Gesetz nicht nur fiskalische Regelungen, nämlich die Einführung einer Hundetaxe, sondern auch veterinärpolizeiliche Regelungen zu treffen, nämlich die Pflicht, daß die Hunde einmal jährlich der Veterinärbehörde vorgeführt werden müssen, offenkundig um auf ihren Gesundheitszustand untersucht zu werden.


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