Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 155

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Diese Zuständigkeit ist im Zuge der Neuordnung der Kompetenzen nach der Gründung der Republik an den Bund übergegangen. Das Vorarlberger Landesgesetz hatte dann zwei Teile, einen landesrechtlichen und einen bundesrechtlichen, und das Land Vorarlberg stand vor dem Problem, das inhaltlich überflüssig gewordene Gesetz nicht aufheben zu können, weil eine Teilzuständigkeit des Bundes bestand.

Dieser Mangel wird nun behoben. Wir bedanken uns dafür, daß der Vorarlberger Landtag nun in einem Akt von Rechtsbereinigung ein aus dem Jahre 1875 stammendes, funktionslos gewordenes Gesetz aufheben kann!

Damit bei Ihnen keine unangebrachte Verwunderung darüber ausbricht, daß das Land Vorarlberg auf Einnahmen verzichtet: Die Hundetaxe besteht nach wie vor, sie beruht inzwischen aber auf einer anderen Rechtsgrundlage. – Ich bedanke mich. (Allgemeiner Beifall.)

21.14

Präsident Ludwig Bieringer: Wir danken für diese historische Aufklärung!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Zunächst lasse ich über den Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird, abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Bienenseuchengesetz, das Fleischuntersuchungsgesetz, das IPR/IPV-Gesetz und das Gesetz betreffend die allgemeine Einführung der Hundetaxe im Lande Vorarlberg geändert und das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Lungenseuche der Rinder sowie das Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest aufgehoben werden, EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz 1997.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag keinen Einspruch zu erheben ist somit angenommen.

15. Punkt

Wahl der Ausschüsse

Präsident Ludwig Bieringer: Wir kommen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung: Wahl der Ausschüsse.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Bieringer, Kone#ny, Dr. Tremmel und Kollegen gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor, anstelle der bisher bestehenden Ausschüsse den Ausschuß für Verfassung und Föderalismus, den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten, den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft, den Ausschuß für innere Angelegenheiten, den Landes


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