Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 39

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Mit Interesse habe ich dem Bericht entnommen, welch wesentliche Erweiterung des Aktionsradius der behandelten Kulturinstitutionen der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mit sich gebracht hat. Die Gemeinschaft unternahm ja bekanntlich in den letzten Jahren Aktivitäten auf dem Kultursektor, was sich unter anderem auch in der Schaffung eines eigenen Kulturartikels, nämlich des Artikels 128 des Maastricht-Vertrages, in der novellierten Fassung des Vertrages von Amsterdam, niederschlug. Es wird jedoch bedeutender Anstrengungen bedürfen, um der Kultur im Kreis der vielfältigen anderen Politikbereiche der Gemeinschaft einen ihr gebührenden Stellenwert inklusive einer einigermaßen entsprechenden finanziellen Dotierung der Förderungsprogramme einzuräumen.

Gerade im zweiten Halbjahr 1998, in dem bekanntlich Österreich den Vorsitz in der Europäischen Union einnimmt, werden die im Bericht dargestellten Institutionen in vielfältiger Weise im In- und Ausland als Botschafter österreichischer Kultur fungieren. Österreich war in der Vergangenheit öfters Zentrum europäischer Politik und europäischer Kultur, und gerade das merkt man im kulturellen Bereich hier in Wien sehr stark.

Mit Genugtuung nahmen wir von der erfreulichen Entwicklung der Errichtung des Museumsquartiers Kenntnis, und es ist hier der richtige Ort und Zeitpunkt, der lieben Frau Bundesministerin Gehrer für ihre unermüdlichen Bemühungen um diesen ersten großen, repräsentativen Museumsbau unserer Republik zu danken und für die Realisierungsphase des von ihr so nachhaltig beeinflußten Museumskonzepts bestes Gelingen und viel Erfolg zu wünschen. Dies weist auch in eine positive Zukunft, und ich hoffe, daß alles bestens gelingt.

Gleiches gilt auch für die Reform der Bundesmuseen, die in unabhängige wissenschaftliche Anstalten umgewandelt werden sollen, wodurch sowohl ein höherer Effizienzgrad als auch – durch Wegfall überflüssiger staatlicher Vorschriften sowie die Delegation von Entscheidungen – die Stärkung der Autonomie bewirkt werden sollen. Die Bundesmuseen sollen zu selbständigen Bundesanstalten mit eigener Rechtsfähigkeit umgestaltet werden, wobei sowohl Gebäude als auch Objekt im staatlichen Eigentum verbleiben.

Egal, ob es sich um detailliert dargestellte Probleme des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, um die verantwortungsvolle Tätigkeit der Nationalbibliothek als Gedächtnis der Nation, um die Entwicklung der Phonothek zu einer echten Mediathek, um glanzvolle Konzerte der Hofmusikkapelle, um die Fortsetzung des baulichen Entwicklungsprogramms der Institutionen, insbesondere der Albertina und des Technischen Museums, handelt, der Bericht informiert umfassend und instruktiv über die vielfältigen Aktivitäten und das reiche Innenleben der darin dargestellten Institutionen und gibt zudem dem Staatsbürger das beruhigende Gefühl, daß mit seinem Steuerschilling verantwortungsvoll und umsichtig umgegangen wird.

Meine Fraktion erteilt dem Bericht daher sehr gerne ihre anerkennende Zustimmung. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

10.53

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

10.53

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute unter anderem auch die Rückgabe von unrechtmäßig aus einem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachtem Kulturgut. Dieses Gesetzesvorhaben hat einige Vorläufer. Als einen davon kann man das Beutekunstgesetz oder die Diskussion über die Beutekunst bezeichnen, über russische Beutekunst, deutsche Beutekunst, Beutekunst in Polen, in der Ukraine, in der Schweiz, in Österreich, Italien, sozusagen überall, wo im Laufe des Zweiten Weltkriegs Kulturgüter rechtswidrig hin und her transferiert worden sind.

Die Haager Landkriegsordnung von 1907 ist der erste Vorläufer. Sie verbietet die Beschlagnahme von Kunstwerken. Sie bezeichnet die Beschlagnahme eigentlich als Raub. Das ist eine sehr deutliche Aussage. Es folgte 1954 eine UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgütern bei


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