Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 51

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Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Kulturbericht 1996 der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichtes ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz – GTG), BGBl. Nr. 510/1994, geändert wird (1112/NR sowie 5663 und 5667/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Es ist dies ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden – Gentechnikgesetz –, geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Meine Damen und Herren! Der von der Frau Präsidentin angesprochene Gesetzesbeschluß liegt Ihnen als Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz schriftlich vor. Ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken.

Der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 28. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke der Berichterstatterin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Scherb. – Bitte.

11.51

Bundesrat Mag. Walter Scherb (Freiheitliche, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Mit Hilfe der Gentechnik ist es möglich, die Erbinformationen nicht nur der höheren Lebewesen – das heißt, der Pflanzen und Tiere –, sondern auch der Mikroorganismen gezielt zu verändern. Wie jede Technik bietet die Gentechnologie Chancen und Risken sowie Pro- und Kontra-Argumente. Diese möchte ich im folgenden kurz einander gegenüberstellen.


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