Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eine möglichst streng kontrollierte Entwicklung der Gentechnik auch in Österreich zulassen. Schließlich existieren Studien – das wurde vorhin von meinem Vorredner angesprochen –, welche die Gentechnik als Zukunftsindustrie mit einem hohen Wachstums- und Arbeitskräftepotential definieren. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Prognos-Studie verweisen, welche für Deutschland in nächster Zukunft 20 000 Arbeitsplätze mit einer möglichen Vervier- bis Verfünffachung innerhalb von weiteren vier Jahren vorsieht.

Wenn auch Prognosen bezüglich der künftigen Entwicklung der Gentechnik und insbesondere ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sehr schwierig sind, so wird doch allgemein angenommen, daß die Gentechnik heute dort steht, wo die Mikroelektronik in den fünfziger Jahren stand. Möglicherweise wird es also auch in der Gentechnik zu einer derart dynamischen und rasanten Entwicklung wie in der Mikroelektronik kommen. Dieser Möglichkeit – ich betone: Möglichkeit – sollten wir uns in Österreich nicht generell und ein für allemal verschließen.

Ich denke, daß die nun vorliegende Novelle zum Gentechnikgesetz diesen beiden von mir kurz skizzierten Ansprüchen doch weitgehend genügt, wobei natürlich allen klar sein muß, daß die Schaffung von sinnvollen Rahmenbedingungen für eine noch in den Kinderschuhen steckende Zukunftstechnologie eine enorm schwierige Gratwanderung darstellt. Österreich betritt mit seinen Regelungen bezüglich der Gentechnik absolutes Neuland, da es derzeit noch nichts Vergleichbares in Europa gibt.

Ich finde es äußerst positiv, daß wir uns als eines der ersten Länder mit dieser schwierigen Materie auseinandersetzen und nach sinnvollen Regulativen suchen. Dabei muß uns natürlich auch klar sein, daß es keine für alle Zeit gültigen Regelungen für eine Materie geben kann, der eine rasante und extrem dynamische Entwicklung prophezeit wird.

Mit unserem aktuellen Bundesgesetz über die Gentechnik ist meiner Ansicht nach der notwendige und äußerst schwierige Konsens zwischen den berechtigten Ängsten der Bürger einerseits und den optimistischen Prognosen von Wirtschaft und Wissenschaft andererseits gelungen, weshalb ich auch empfehle, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. John Gudenus das Wort. – Bitte.

12.45

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir geben, wie bekannt, diesem Bericht und diesem Antrag nicht unsere Zustimmung.

Nirgendwo ist die Grenze zwischen Befürwortern und Nichtbefürwortern, die Grenze zwischen Rationalität und Irrationalität so klar wie bei diesem Thema – bei allem, was die Gentechnik anlangt.

Die Frage ist nur, ob man den Befürwortern zu Recht Rationalität unterstellt, während man den Nichtbefürwortern nachsagt, sie seien irrational. Vielleicht ist es genau umgekehrt! Vielleicht sind die Befürworter irrational, und die Nichtbefürworter neigen mehr dem rationalem Denken zu, als wir annehmen.

Von den Befürwortern wird argumentiert, daß die Gegner der Gentechnik immer neue Maßnahmen ergreifen, um solche Gesetze zu verhindern, um solche Techniken nicht Realität werden zu lassen. Sie meinen vorwurfsvoll, daß im Schutze eines politischen und medialen Sperrfeuers der Fortschritt behindert und der Handel und die Erzeugung von gentechnischen Produkten verhindert würden.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welch ein Fortschritt ist das aber, über dessen Auswirkungen nur Optimisten mit gutem Gewissen und klaren Sinnen sagen können: Ja, wir wollen ihn!? – Wir als Parlamentarier sollen wohl jeder für sich selbst einen natür


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite