Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 72

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5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1115/NR sowie 5669/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz geändert werden (1116/NR sowie 5670/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies: ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung über die Punkte 4 bis 6 hat Frau Bundesrätin Irene Crepaz übernommen. Ich bitte sie um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Irene Crepaz: Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich muß mich für meine Stimme entschuldigen. – Alle drei Anträge liegen schriftlich vor, Sie können sie lesen. Der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 28. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, zu Punkt 4 und 5 keinen Einspruch zu erheben. Zu Punkt 6 stellt der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

13.34

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Sie jetzt hinausgegangen sind, Frau Ministerin, habe ich schon befürchtet, daß Sie uns bei einer solch wichtigen Debatte verlassen, aber ich sehe, Sie sind jetzt wieder da. (Bundesministerin Mag. Prammer: Menschliches Bedürfnis!)

Wir haben heute Gesetze vor uns liegen, deren Grundlage die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist. Angesichts dessen komme ich leider nicht umhin, einmal mehr anzumerken, daß vieles von dem, was uns jetzt in homöopathischen Dosen vorliegt, längst hätte getan werden können. Ich muß Sie immer wieder daran erinnern, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, daß die SPÖ seit nunmehr 28 Jahren an der Regierung ist und daß ihr seit über zehn Jahren die ÖVP zur Seite steht, aber im Sinne der Frauen hinsichtlich ihrer Gleichstellung ist nicht sehr viel weitergegangen. (Bundesrätin Schicker: Wissen Sie, was in dieser Zeit, in diesen 28 Jahren erreicht worden ist?)

Erst ein Frauen-Volksbegehren mit einer Unterschriftenanzahl von über 600 000 hatte etwas Bewegung in diese Sache gebracht, aber, wie gesagt, auch nur sehr wenig. Da sich zuerst SPÖ und ÖVP im Nationalrat gegenseitig mit Entschließungsanträgen eingedeckt haben, ist nicht sehr viel dabei herausgekommen. Man braucht es sich nur anzuschauen: Die Neufassung des


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