Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 73

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Artikels 7 Bundes-Verfassungsgesetz beinhaltet nichts anderes, als ohnehin schon da war, nämlich die Gleichheit von Männern und Frauen. Die nunmehrige Neufassung schreibt vor, daß sich Bund, Länder und Gemeinden zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen bekennen. Das ist sehr schön, aber das gab es vorher auch, und das kann nicht das Gelbe vom Ei sein, das ist eine Selbstverständlichkeit. Es hätte sich vorher niemand gefunden, der das abgelehnt hätte. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Wenn das alles ist, dann ist es nicht sehr viel.

Es geht dann weiter mit dem Arbeitsverfassungsgesetz, in dem auch Absichtserklärungen, gegen die ich überhaupt nichts habe, festgeschrieben sind, aber es bleibt im wesentlichen bei Absichtserklärungen. Natürlich ist in diesem Antrag einiges enthalten, was richtig und gut ist, das will ich gar nicht verschweigen, aber auch vieles, das es schon gibt. Ich nehme nur einige Bereiche heraus. In dem Antrag steht beispielsweise, wie eine Betriebsvereinbarung ausschauen könnte und daß ein Ziel die Erhöhung des Frauenanteils auf einen bestimmten – das ist offengelassen – Prozentsatz wäre. Das gibt es bereits. Seit Jahren wird davon gesprochen, daß man den Prozentsatz der Frauen erhöhen muß. Geschlechtsneutrale Formulierung gibt es bereits. Die ausdrückliche Einladung an Frauen, sich zu bewerben, gibt es bereits. Auch die bevorzugte Einstellung von Frauen in Funktionsebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gibt es seit Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes natürlich auch. (Bundesrätin Schicker: In der Privatwirtschaft auch?) – Das Gleichbehandlungsgesetz gilt wohl für alle und nicht nur für eine gewisse Sparte, so würde ich einmal meinen. Die sexuelle Belästigung gilt sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Dienst.

Sehr geschätzte Damen und Herren von der SPÖ! Daß in diesem Bereich wirklich noch nicht viel passiert ist, zeigt Ihr Parteiprogramm. Darin steht nämlich: Frauen werden Entwicklungschancen verwehrt – individuelle, soziale, wirtschaftliche und politische Chancen. Sie geben es selbst zu, daß dem so ist und daß noch sehr viel getan werden muß. Das Recht auf Arbeit steht auch in Ihrem Parteiprogramm. Lesen Sie es bitte nach! (Bundesrätin Kainz: Wir kennen unser Parteiprogramm!)

Das Recht auf Arbeit ist für viele Frauen totes Recht. (Bundesrätin Schicker: Das habe ich nie bestritten!) – Ich muß Sie aber trotzdem daran erinnern, daß es Ihnen innerhalb von 28 Jahren nicht gelungen ist, daß eine solche Formulierung nicht mehr notwendig ist, daß es nicht mehr nötig ist, solche Sachen in ein Parteiprogramm zu schreiben. (Bundesrätin Kainz: Sie verwechseln die legistische Ebene und die Durchführung!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich will Ihnen allen gar nicht unterstellen, daß Sie sich nicht bemühen, ich glaube auch, daß Ihnen die Sache der Frauen ein echtes Anliegen ist, ich behaupte nicht, daß dem nicht so ist, aber wenn Sie es schon in den eigenen Reihen nicht durchsetzen können, dann frage ich Sie, wie Sie dann bitte für die Frauen draußen Großartiges erreichen wollen. (Bundesrätin Schicker: Sie können uns unterstützen! Wir haben aber nichts gesehen von den FPÖ-Frauen!) – Mache ich gerne.

Mir ist auch klar, daß nicht allein Gesetze dazu führen werden, daß sich dies ändert, mir ist klar, daß auch ein gesellschaftlicher Umdenkprozeß stattfinden muß (Zwischenruf des Bundesrates Schöls ), aber das Gesetz allein wird keinen Umdenkprozeß einleiten. – Herr Kollege! Ich hoffe, Sie können mir soweit folgen.

Sie sagen auch, daß die Frauenförderung im Sinne einer aktiven Gleichstellungspolitik bedeutet, klare, gesetzlich verankerte Bedingungen zu schaffen, die Frauen einen gleichberechtigten Zugang und Aufstieg im Beruf ermöglichen.

Zur Demonstration, wie ernst das dann von der eigenen Partei genommen wird, muß ich folgendes aufgreifen: Kurz vor dem Ausscheiden des Herrn Bundesministers Scholten sollte der Posten zur Leitung der Abteilung I/A/8, Bibliotheken für Universitäten und Kunsthochschulen, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr neu besetzt werden. Dieser Posten wurde öffentlich ausgeschrieben, und es haben sich insgesamt acht Bewerber gemeldet.


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