Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 74

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Eine Ausschreibungskommission, besetzt mit vier Männern, hat dann Sitzungen abgehalten, wobei Herr Dr. Peter Seitz und Frau Dr. Brandstötter als für die ausgeschriebene Funktion insgesamt in hohem Maße geeignet erachtet wurden.

Und jetzt passiert es: In dem zusammenfassenden Ergebnis dieser Ausschreibungskommission wurde festgestellt, daß die beiden genannten Bewerber zwar gleich qualifiziert seien, daß aber damit keine Gleichwertigkeit der Kandidaten gegeben sei, sondern lediglich die Einordnung in ein Kalkül mit entsprechender Bandbreite, an deren oberen Ende interessanterweise Dr. Seitz zu finden ist und am unteren Ende Frau Dr. Brandstötter. (Präsident Bieringer übernimmt den Vorsitz.)

Dann tritt die Gleichbehandlungskommission auf den Plan, die mit diesem Fall betraut wurde, und kommt in ihrem Gutachten zu der Feststellung, daß die Auswahlentscheidung zur Bestellung der Leiterin der Abteilung I/A/8 im Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr schwere Mängel aufweise und nicht nachvollziehbar sei. – Vielleicht sollte man am Rande noch bemerken, daß Herr Dr. Peter Seitz ein Schwager vom Wiener Bürgermeister Dr. Häupl ist. Ich wage nicht zu behaupten, ob das jetzt ausschlaggebend war! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dr. Tremmel: Das ist etwas anderes! – Bundesrätin Haselbach: Für mich ist nicht nachvollziehbar, woher Sie die Unterlagen haben!)

In ihrem Gutachten merkt die Gleichbehandlungskommission noch an, daß das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung für die vorgenommene Reihung im Gutachten der Ausschreibungskommission den Schluß zulasse, daß offenbar sachfremde Erwägungen für die Entscheidung des Bundesministers maßgebend waren, und sieht das als eine fragwürdige Punktevergabe an. – Soviel zu den Forderungen: Förderung der Frauen, wenn es um leitende Funktionen geht. Da sieht man, wie ernst Sie es meinen!

Meine Damen und Herren! Damit Sie beweisen können, wie ernst Sie es tatsächlich meinen, bringen wir einen Entschließungsantrag betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren ein. (Bundesrätin Haselbach: Dazu gehört auch, daß das nicht an die Öffentlichkeit gezerrt wird, was Sie hier haben!) Unserer Meinung nach sollten die Frauen Parteienstellung haben und nicht mit einer Art kleinen Schadenszahlung abgefunden werden. Ich darf Ihnen diesen Antrag zur Kenntnis bringen, der da lautet (Bundesrat Richau: Frau Kollegin! Woher haben Sie die Unterlage?):

Entschließungsantrag

der Bundesräte Monika Mühlwerth und Kollegen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Novelle zum Ausschreibungsgesetz 1989 vorzulegen, der allen Bewerberinnen und Bewerbern um ausgeschriebene Funktionen und Arbeitsplätze im Sinne des Abschnittes II des Ausschreibungsgesetzes 1989 eine Parteistellung sowie das Recht, gegen Funktionsbetrauungen Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung zu erheben, einräumt.

Diese Regelung soll auch für alle anderen vergleichbaren Funktionen und Arbeitsplätze im Bundesdienst gelten."

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Jetzt liegt es an Ihnen, klarzulegen, wie ernst Sie all das meinen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Richau: Frau Kollegin! Woher haben Sie die Unterlage?)

13.44


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