Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 99

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der Wirtschaft, etwa durch die Einbeziehung von Praxissemestern in die Lehrpläne. Es ist einfach so, daß man schnell auf die Bedürfnisse der Wirtschaft reagieren können sollte, daß die Studien praxisorientiert sein und auch schnell absolvierbar werden sollen.

Deshalb habe ich auch in diesem Punkt der Novelle eine Kritik anzubringen. Es wird ja unter anderem auch die Entscheidungsfrist für das Verfahren zur Anerkennung von Fachhochschul-Studiengängen von sechs auf neun Monate verlängert. Ursprünglich war diese Frist analog zum AVG. Jetzt soll sie aufgrund der Tatsache, daß der Fachhochschulrat eine sehr große Menge zu bewältigen hat, verlängert werden. Insofern ist es auch verständlich. Auf der anderen Seite muß man aber schon sagen, daß das für die Länder oder in besonderer Weise für die Träger der Fachhochschulen eine Erschwernis darstellt, weil natürlich die Planung dadurch erschwert wird.

Ich meine daher, daß man auch angesichts der Tatsache, daß diese Frist nun verlängert werden soll, trotzdem danach trachten sollte, die Verfahren eher zu beschleunigen und nicht zu verlangsamen.

Insgesamt wird uns diese Novelle durch diese Möglichkeit der Höhergraduierung ein Stück mehr wettbewerbsfähig machen. Und weil wir wissen, daß es auch darum geht, durch Höherqualifikation Arbeitsplätze nicht nur ins Land zu holen, sondern auch zu halten, ist diese Novelle grundsätzlich zu begrüßen.

Eine Anmerkung noch zum Studienförderungsgesetz. Ich verstehe natürlich schon auch Ihre Argumentation, wenn Sie sich an dieser Altersgrenze stoßen, und ehrlich gesagt, habe ich es gar nichts anders erwartet von der Opposition, als daß sie hier Kritik übt. Sie tun im wesentlichen das, was Sie in diesen Fällen immer machen, nämlich immer noch mehr zu fordern. Das ist ja ein gelerntes Politikmuster. Ich meine, es ist ein vertretbarer Kompromiß, eine vertretbare Regelung, die hier angestrebt wird.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin selbst mit Seniorenstudenten in Hörsälen gesessen und habe das als sehr angenehme Zusammenarbeit empfunden. Ich bin also wirklich nicht derjenige, der etwas dagegen hätte, im Gegenteil, ich begrüße es sehr, daß auch ältere Menschen diesen Weg wählen und an der Universität studieren wollen. Im übrigen geht es nicht darum, daß diese dann nicht mehr den Zugang zur Universität hätten, so wie Sie das hier dargestellt haben, sondern es geht schlicht um die Frage: Ist es primär eine Aufgabe des Staates, in diesem speziellen Bereich das auch finanziell zu unterstützen? Noch dazu angesichts der Tatsache, daß ja im Gegensatz zu den jungen Studenten die älteren vielfach auch über eine materielle Grundversorgung verfügen.

Ich glaube, das muß man bei dieser Forderung bedenken, und ich stelle schon die Frage, ob hier nicht das Kind mit dem Bad ausgeschüttet wird, wenn Sie sagen: Aufgrund dieser Tatsache stimmen wir jetzt nicht mit. Denn die Konsequenz wäre ja, daß es dann so bleibt, wie es ursprünglich vorgesehen war, daß nämlich die Grenze nicht bei 35, sondern bei 30 Jahren liegt. Und das ist, glaube ich, auch nicht in unser aller Sinne.

Ausdrücklich begrüße ich, daß die Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wie es auch von der Frau Präsidentin schon gesagt wurde. Ich glaube, dies ist ein wichtiges Signal in Richtung Frauen und Mütter und deshalb umso erfreulicher.

Es wird noch zu einer weiteren Novellierung des Studienförderungsgesetzes kommen müssen, und zwar im Zusammenhang mit der Erhöhung der Familienbeihilfen, weil ja sonst einige wieder durch den Rost fallen würden. Das heißt, es müssen die Grenzen entsprechend erhöht werden.

Was meiner Meinung nach auch angestrebt werden sollte, ist eine generelle Reorganisation der Studienbeihilfe, um die Treffsicherheit der Stipendien zu verbessern. Es wird ja darüber diskutiert. Da geht es um Fragen, daß Zusatzausgaben berücksichtigt werden, daß Auslandsstudien gefördert werden, daß administrative Erleichterungen gemacht werden sollen. Ich meine, das wird noch auf uns zukommen.


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